Umlaufvermögen und Anlagevermögen: Die Aktivseite der Bilanz erklärt

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Die Aktivseite der Bilanz zeigt, wie das Kapital eines Unternehmens investiert ist. Sie gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen – eine Unterscheidung, die für Bilanzanalyse und Klausuren gleichermaßen wichtig ist.

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, während Umlaufvermögen kurzfristig im Unternehmen verbleibt. Eine detaillierte Analyse beider Positionen erfolgt in der Bilanzanalyse. Den Gesamtrahmen des Jahresabschlusses zeigt der Artikel zum Jahresabschluss.

Gliederung der Aktivseite nach HGB (§ 266)

Position Unterposition Beispiele
A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Software, Patente, Firmenwert
II. Sachanlagen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark
III. Finanzanlagen Beteiligungen, Wertpapiere des AV, Ausleihungen
B. Umlaufvermögen I. Vorräte Rohstoffe, unfertige/fertige Erzeugnisse, Handelswaren
II. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III. Wertpapiere Eigene Aktien, kurzfristige Wertpapiere
IV. Flüssige Mittel Kassenbestand, Bankguthaben
C. Rechnungsabgrenzungsposten Vorausgezahlte Ausgaben (aktiver RAP)

Sachanlagen unterliegen planmäßiger Abschreibung – mehr dazu im Artikel zu Abschreibungsmethoden. Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite entstehen, wenn Ausgaben vor dem Stichtag getätigt werden, die Erträge aber erst in der Folgeperiode anfallen – erklärt im Beitrag zu Rechnungsabgrenzungsposten.

Wichtige Kennzahlen zur Vermögensstruktur

Kennzahl Formel Aussage
Anlagenintensität Anlagevermögen / Gesamtvermögen × 100 Anteil des langfristigen Vermögens
Umlaufintensität Umlaufvermögen / Gesamtvermögen × 100 Anteil des kurzfristigen Vermögens
Anlagendeckungsgrad I Eigenkapital / Anlagevermögen × 100 Sollte mind. 50–70% betragen

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Prüfungstipp: Lerne die Bilanzgliederung nach § 266 HGB auswendig – zumindest die Oberkategorien. In Klausuren wird häufig gefragt, welcher Vermögensgegenstand wo in der Bilanz auftaucht. Faustregel: Nutzungsdauer > 1 Jahr → Anlagevermögen; < 1 Jahr → Umlaufvermögen.

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