Rechnungsabgrenzungsposten (RAP): Arten, Buchung, Beispiele

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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind Bilanzposten, die dazu dienen, Ausgaben und Einnahmen periodengerecht dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Sie sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung des Periodisierungsprinzips und stellen sicher, dass der Erfolg eines Geschäftsjahres weder durch zu früh noch durch zu spät erfasste Aufwendungen und Erträge verfälscht wird. Geregelt sind Rechnungsabgrenzungsposten in § 250 HGB.

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?

Rechnungsabgrenzungsposten entstehen immer dann, wenn eine Zahlung und der zugehörige Aufwand oder Ertrag in unterschiedliche Geschäftsjahre fallen. Sie korrigieren den Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung. Voraussetzung für eine Abgrenzung ist, dass die Zahlung Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt. Man spricht hier von transitorischer Abgrenzung. Davon zu unterscheiden sind antizipative Posten, die als sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten erfasst werden. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten unterscheidet man aktive und passive RAP.

Aktive und passive RAP

Die beiden Arten der Rechnungsabgrenzung lassen sich wie folgt unterscheiden:

  • Aktiver RAP (ARAP): Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für die Zeit nach dem Stichtag darstellt. Beispiel: im Dezember im Voraus gezahlte Miete für Januar.
  • Passiver RAP (PRAP): Einnahme vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für die Zeit nach dem Stichtag darstellt. Beispiel: im Dezember erhaltene Miete für Januar.

Der ARAP steht auf der Aktivseite, der PRAP auf der Passivseite der Bilanz. Beide Posten werden im folgenden Geschäftsjahr planmäßig wieder aufgelöst, sobald der Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich anfällt.

Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten

Beispiel ARAP: Ein Unternehmen zahlt am 1.12. eine Versicherungsprämie von 1.200 Euro für ein Jahr im Voraus. Auf das alte Jahr entfällt nur ein Monat (100 Euro), die restlichen 1.100 Euro betreffen das Folgejahr. Zum Bilanzstichtag wird gebucht:

  • Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Versicherungsaufwand 1.100 Euro

Im Folgejahr wird der ARAP aufgelöst: Versicherungsaufwand an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 1.100 Euro.

Beispiel PRAP: Ein Vermieter erhält am 1.12. die Jahresmiete von 12.000 Euro im Voraus. 11.000 Euro betreffen das Folgejahr:

  • Mietertrag an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 11.000 Euro

Im Folgejahr wird der PRAP ertragswirksam aufgelöst: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Mietertrag.

Bedeutung für den Jahresabschluss

Rechnungsabgrenzungsposten sind ein wesentliches Element periodengerechter Gewinnermittlung und damit für einen aussagekräftigen Jahresabschluss unverzichtbar. Ohne sie würde der Erfolg verzerrt: Vorausgezahlte Aufwendungen würden das alte Jahr zu stark belasten, im Voraus erhaltene Erträge es zu günstig erscheinen lassen.

  • Grundsatz: Aufwendungen und Erträge sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
  • Wirkung ARAP: mindert den Aufwand des alten Jahres und erhöht ihn im Folgejahr.
  • Wirkung PRAP: mindert den Ertrag des alten Jahres und erhöht ihn im Folgejahr.

Damit setzen Rechnungsabgrenzungsposten das Realisations- und das Abgrenzungsprinzip um und sorgen für die Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Geschäftsjahre.

Häufige Fragen zu Rechnungsabgrenzungsposten

Worin liegt der Unterschied zu sonstigen Forderungen?

Beim RAP ist die Zahlung bereits geflossen, der Aufwand oder Ertrag betrifft aber eine spätere Periode. Bei sonstigen Forderungen oder Verbindlichkeiten ist es umgekehrt: Der Aufwand oder Ertrag ist bereits entstanden, die Zahlung steht noch aus.

Sind Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtend?

Ja. Nach § 250 HGB besteht für transitorische Posten grundsätzlich eine Bilanzierungspflicht, sofern die Beträge wesentlich sind. Sie sind erforderlich, um einen periodengerechten Gewinn auszuweisen.

Was bedeutet transitorische Abgrenzung?

Transitorisch bedeutet, dass die Zahlung im alten Jahr erfolgt, der Aufwand oder Ertrag aber dem neuen Jahr zuzurechnen ist. Genau dies kennzeichnet die klassischen aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

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