Das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen bilden zusammen die Aktivseite der Bilanz und zeigen, wie ein Unternehmen sein Kapital verwendet hat. Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, das Umlaufvermögen solche, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Die Gliederung der Aktivseite ist in § 266 HGB geregelt.

Inhaltsverzeichnis
Was zeigt die Aktivseite der Bilanz?
Die Aktivseite der Bilanz weist die Mittelverwendung aus, also in welche Vermögensgegenstände das Unternehmen sein Kapital investiert hat. Sie wird nach steigender Liquidierbarkeit geordnet: oben das langfristig gebundene Anlagevermögen, darunter das schneller in Geld umwandelbare Umlaufvermögen. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Zweckbestimmung: Nach § 247 Abs. 2 HGB gehört zum Anlagevermögen, was dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt ist.
Anlagevermögen und Umlaufvermögen im Vergleich
Die beiden Bereiche unterscheiden sich nach der Verweildauer im Unternehmen:
- Anlagevermögen: langfristig gebundene Gegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Werte und Finanzanlagen.
- Umlaufvermögen: kurzfristig gebundene Werte wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Kassen- und Bankbestände.
Ein einfacher Merksatz: Eine Maschine, die jahrelang produziert, zählt zum Anlagevermögen; die Rohstoffe, die sie verarbeitet, gehören zum Umlaufvermögen.
Bewertung und Abschreibung
Auch die Bewertung folgt der Zuordnung:
- Abnutzbares Anlagevermögen wie Maschinen wird über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
- Nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grundstücke wird nicht planmäßig abgeschrieben.
- Das Umlaufvermögen unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip und wird bei dauernder wie vorübergehender Wertminderung auf den niedrigeren Wert abgeschrieben.
Die Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen (zuzüglich aktiver Rechnungsabgrenzung) ergibt die Bilanzsumme der Aktivseite, die stets der Summe der Passivseite entspricht.
Aufbau der Aktivseite nach HGB
Die Gliederung der Aktivseite folgt einer festen Reihenfolge nach § 266 HGB. Sie ist nach zunehmender Liquidität geordnet:
- Anlagevermögen: immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen,
- Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere sowie Kassenbestand und Bankguthaben,
- Rechnungsabgrenzungsposten als gesonderter Posten.
Diese klare Struktur erlaubt es, die Vermögenslage eines Unternehmens schnell zu beurteilen. Ein hoher Anteil des Anlagevermögens deutet auf eine kapitalintensive Tätigkeit hin, ein hoher Anteil des Umlaufvermögens auf einen eher handels- oder dienstleistungsorientierten Betrieb.
Die Aktivseite steht stets im Zusammenhang mit der Passivseite: Während die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde, weist die Passivseite aus, woher es stammt. Aus dem Verhältnis von Anlage- und Umlaufvermögen lassen sich zudem wichtige Kennzahlen wie die Anlagenintensität ableiten, die Aufschluss über die Vermögensstruktur eines Unternehmens geben.
Häufige Fragen zu Anlage- und Umlaufvermögen
Wie unterscheide ich Anlage- von Umlaufvermögen?
Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Dient ein Gegenstand dauerhaft dem Betrieb, gehört er zum Anlagevermögen. Ist er zum kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt, zählt er zum Umlaufvermögen.
Gehören Forderungen zum Umlaufvermögen?
Ja. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel kurzfristig beglichen und zählen daher zum Umlaufvermögen. Sie stehen in der Bilanz unter dem Vorratsvermögen.
Warum wird das Anlagevermögen abgeschrieben?
Abnutzbare Anlagegüter verlieren durch Gebrauch und Zeitablauf an Wert. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer und bildet so den Werteverzehr als Aufwand periodengerecht ab. Auf diese Weise wird der tatsächliche Wertverlust der Anlagegüter im Jahresabschluss korrekt berücksichtigt.