Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf die Zahlung von Versicherungsprämien erhoben wird. Sie wird vom Versicherer berechnet und an das Finanzamt abgeführt, vom Versicherungsnehmer aber wirtschaftlich getragen. Für Unternehmen ist sie ein wichtiger Sonderfall: Anders als die Umsatzsteuer lässt sie sich nicht als Vorsteuer abziehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Versicherungsteuer?
Die Versicherungsteuer beruht auf dem Versicherungsteuergesetz (VersStG). Steuergegenstand ist die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines Versicherungsverhältnisses. Der Regelsteuersatz beträgt nach § 6 VersStG 19 Prozent der Prämie. Für bestimmte Versicherungen gelten abweichende Sätze, etwa bei der Feuerversicherung. Erhoben wird die Steuer also nicht auf eine Lieferung oder Leistung, sondern allein auf die Zahlung der Prämie.
Wichtige Merkmale im Überblick:
- Steuerschuldner ist das Versicherungsunternehmen (der Versicherer)
- Steuerträger ist der Versicherungsnehmer – die Steuer ist Teil der Prämie
- der Regelsatz beträgt 19 Prozent des Versicherungsentgelts
- einige Versicherungen wie die Lebens- oder Krankenversicherung sind steuerbefreit
Die Versicherungsteuer wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Für den Versicherungsnehmer erscheint sie als ausgewiesener Posten auf der Beitragsrechnung, ähnlich wie die Umsatzsteuer auf einer normalen Rechnung – mit dem Unterschied, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Abgrenzung zur Umsatzsteuer
Der entscheidende Unterschied zur Umsatzsteuer: Die Versicherungsteuer ist keine Vorsteuer. Sie kann vom Unternehmen nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden, sondern gehört zu den Kosten der Versicherungsleistung. Die gesamte Prämie inklusive Versicherungsteuer wird daher als Betriebsausgabe gebucht.
Beispiel: Ein Unternehmen zahlt für eine Betriebshaftpflichtversicherung eine Nettoprämie von 1.000 Euro zuzüglich 19 Prozent Versicherungsteuer, also 190 Euro. Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt 1.190 Euro.
- Prämie netto: 1.000 Euro
- Versicherungsteuer (19 Prozent): 190 Euro
- Zahlbetrag: 1.190 Euro – vollständig als Aufwand
Buchung nach SKR03
Buchungssatz (SKR03):
- Versicherungen (Konto 4360) 1.190,00 Euro an Bank (Konto 1200)
Es wird kein Vorsteuerkonto angesprochen, da die Versicherungsteuer nicht abziehbar ist. Der volle Bruttobetrag mindert als Aufwand den Gewinn. Genau hier liegt der häufigste Fehler in der Praxis: Wer versucht, die ausgewiesenen 19 Prozent wie eine Vorsteuer zu behandeln, bucht falsch und riskiert eine Beanstandung. Die Versicherungsteuer ist endgültige Belastung und gehört vollständig in den Aufwand.
Häufige Fragen zur Versicherungsteuer
Warum ist die Versicherungsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar?
Weil es sich nicht um Umsatzsteuer handelt. Versicherungsleistungen sind nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfrei. Statt Umsatzsteuer fällt die eigenständige Versicherungsteuer an, für die das Umsatzsteuergesetz und damit der Vorsteuerabzug nicht gelten.
Wer führt die Versicherungsteuer ab?
Das Versicherungsunternehmen als Steuerschuldner berechnet, vereinnahmt und führt die Steuer an das Bundeszentralamt für Steuern ab. Der Versicherungsnehmer zahlt sie als Teil seiner Prämie mit.
Gibt es Versicherungen ohne Versicherungsteuer?
Ja. Lebens-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen sind nach dem VersStG von der Steuer befreit. Auf solche Prämien wird keine Versicherungsteuer erhoben. Maßgeblich ist die Einordnung des Vertrags im VersStG, nicht die Bezeichnung beim Versicherer. Im Zweifel weist die Beitragsrechnung den enthaltenen Steuerbetrag gesondert aus.