Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) ist eine Einnahme, die vor dem Abschlussstichtag zugeflossen ist, aber wirtschaftlich erst zu einem Ertrag der Zeit nach dem Stichtag führt. Er sorgt dafür, dass Erträge periodengerecht dem Jahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Rechtsgrundlage ist § 250 Abs. 2 HGB. Ohne diese Abgrenzung würde der Gewinn des alten Jahres zu hoch ausgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten?
Der PRAP setzt eine Einnahme vor dem Stichtag voraus, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellt. Das klassische Beispiel ist eine im Voraus erhaltene Miete oder ein im Voraus vereinnahmtes Abonnement. Damit das Periodenergebnis nicht verfälscht wird, darf der Teil der Einnahme, der das Folgejahr betrifft, im alten Jahr noch nicht als Ertrag erscheinen. Der PRAP ist damit ein Instrument des Realisationsprinzips: Erträge werden erst dann ausgewiesen, wenn sie wirtschaftlich verdient sind.
- Es liegt eine Einnahme bereits vor dem Bilanzstichtag vor.
- Der Ertrag betrifft einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag.
- Der PRAP steht auf der Passivseite der Bilanz und mindert den Ertrag des alten Jahres.
Die Bildung eines PRAP ist nach § 250 Abs. 2 HGB verpflichtend, sobald die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht also kein Wahlrecht.
Buchung und Beispiel
Ein Vermieter erhält am 1. Dezember die Miete für drei Monate (Dezember, Januar, Februar) im Voraus, insgesamt 3.000 Euro (1.000 Euro je Monat). Nur 1.000 Euro für den Dezember sind Ertrag des alten Jahres; 2.000 Euro für Januar und Februar gehören in das Folgejahr und sind daher abzugrenzen.
Beim Zahlungseingang wurde zunächst der volle Betrag als Mietertrag gebucht. Am Stichtag wird der auf das Folgejahr entfallende Teil abgegrenzt (SKR03):
- Abgrenzung am 31.12.: Mieterlöse (8100) 2.000 EUR an Passive Rechnungsabgrenzung (0990) 2.000 EUR
- Auflösung im Folgejahr: Passive Rechnungsabgrenzung (0990) 2.000 EUR an Mieterlöse (8100) 2.000 EUR
Im alten Jahr verbleiben damit 1.000 Euro Ertrag, im Folgejahr werden die 2.000 Euro periodengerecht als Ertrag wirksam. Der PRAP wird im Folgejahr in der Regel ratierlich, also entsprechend dem Zeitablauf, aufgelöst – im Beispiel mit jeweils 1.000 Euro im Januar und Februar. In der Bilanz erscheint der PRAP zum 31.12. als eigener Passivposten in Höhe von 2.000 Euro und verschwindet erst, wenn der zugehörige Zeitraum vollständig abgelaufen und der Ertrag verdient ist. Bei umsatzsteuerpflichtigen Mieten ist zu beachten, dass nur der Nettobetrag abgegrenzt wird, da die Umsatzsteuer keinen Ertrag darstellt.
Abgrenzung zum ARAP und zu Verbindlichkeiten
Der PRAP muss sauber von verwandten Posten getrennt werden, damit die Bilanz aussagekräftig bleibt. Entscheidend ist immer, ob es sich um eine Einnahme handelt und ob ein bestimmter Zeitraum nach dem Stichtag betroffen ist.
- ARAP: Ausgabe vor dem Stichtag, die Aufwand des Folgejahres ist – steht auf der Aktivseite.
- PRAP: Einnahme vor dem Stichtag, die Ertrag des Folgejahres ist – steht auf der Passivseite.
- Sonstige Verbindlichkeit: erhaltene Zahlung ohne festen künftigen Leistungszeitraum.
Häufige Fragen zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Worin unterscheidet sich PRAP vom ARAP?
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) betrifft Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand des Folgejahres sind (z. B. im Voraus gezahlte Versicherung). Der PRAP betrifft umgekehrt Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag des Folgejahres sind.
Wie grenzt man den PRAP von sonstigen Verbindlichkeiten ab?
Ein PRAP setzt einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag voraus. Fehlt diese zeitliche Bestimmtheit – etwa bei Anzahlungen ohne festen Leistungszeitraum – ist statt eines PRAP eine sonstige Verbindlichkeit oder erhaltene Anzahlung auszuweisen.
Auf welcher Bilanzseite steht der PRAP?
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten steht auf der Passivseite der Bilanz, da er einen noch nicht realisierten Ertrag bzw. eine Verpflichtung zur künftigen Leistungserbringung darstellt.