Kalkulatorische Kosten: Abschreibungen, Zinsen, Miete und Unternehmerlohn

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Kalkulatorische Kosten sind ein wichtiges Konzept in der internen Kostenrechnung. Sie unterscheiden sich von den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung, weil sie entweder anders bewertet werden (Anderskosten) oder gar keinen entsprechenden Aufwand haben (Zusatzkosten). Für die korrekte Preiskalkulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung sind sie unverzichtbar.

Arten kalkulatorischer Kosten

Art Typ Erklärung Aufwand in FiBu?
Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten Abschreibung auf Wiederbeschaffungswert statt Anschaffungskosten Ja (aber anders bewertet)
Kalkulatorische Zinsen Zusatzkosten Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals Nein (für EK)
Kalkulatorische Miete Zusatzkosten Mietansatz für eigene Räume Nein
Kalkulatorischer Unternehmerlohn Zusatzkosten Gehalt für mitarbeitende Inhaber (Personengesellschaften) Nein
Kalkulatorische Wagnisse Anderskosten Durchschnittliche Risikokosten statt tatsächlicher Verluste Ja (aber unregelmäßig)

Kalkulatorische Abschreibungen – Beispiel

Eine Maschine wurde für 100.000 € angeschafft. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 130.000 €. Nutzungsdauer: 10 Jahre.

Position Finanzbuchhaltung Kostenrechnung
Abschreibungsbasis 100.000 € (AK) 130.000 € (WBW)
Jährliche AfA 10.000 € 13.000 €
Differenz 3.000 € Anderskosten

Kalkulatorische Zinsen – Beispiel

Betriebsnotwendiges Kapital: 500.000 €. Kalkulatorischer Zinssatz: 6 %.

Kalkulatorische Zinsen = 500.000 × 0,06 = 30.000 €

In der Finanzbuchhaltung werden nur Fremdkapitalzinsen als Aufwand verbucht. Die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigen zusätzlich die Opportunitätskosten des eingesetzten Eigenkapitals.

Warum sind kalkulatorische Kosten wichtig?

Ohne kalkulatorische Kosten würde ein Unternehmen seine Preise zu niedrig kalkulieren. Denn wenn z. B. ein Einzelunternehmer kein Gehalt in der Buchhaltung erfasst, erscheinen die Kosten geringer als sie tatsächlich sind. Die kalkulatorischen Kosten stellen sicher, dass alle wirtschaftlich relevanten Kosten in die Preiskalkulation einfließen.

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Prüfungstipp: Merke dir den Unterschied: Anderskosten haben ein Pendant in der FiBu (aber mit anderem Wert), Zusatzkosten haben kein Pendant. In Klausuren wird gerne nach konkreten Beispielen für beide Typen gefragt.

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