Hierbei handelt es sich um Vereinigungen von Personen oder einer Vermögensmasse, welche eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen. Die juristische Person trägt Rechte genauso wie Pflichten, kann klagen und verklagt werden. Weiterhin kann sie als Erbe eingesetzt werden und natürlich auch Vermögen besitzen. Eine übliche Unterscheidung ist die juristische Person des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Unter einer juristischen Person des Privatrechts werden AG, GmbH, KGaA oder PartG gesehen. Hier ist es so, dass es keine persönliche Haftung für deren Mitglieder gibt. Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Staat, Gemeinde, etc.) unterliegen die jeweiligen Personen der Aufsicht durch Verwaltung oder Staat.Unternehmensformen