Junge Aktien sind Aktien, die eine Aktiengesellschaft im Zuge einer Kapitalerhöhung neu ausgibt. Sie erhöhen das Grundkapital der Gesellschaft und werden so genannt, um sie von den bereits im Umlauf befindlichen „alten“ Aktien abzugrenzen. Junge Aktien werden in der Regel zunächst den bisherigen Aktionären angeboten, bevor sie an neue Anleger gehen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind junge Aktien?
Wenn ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital benötigt, kann es über eine ordentliche Kapitalerhöhung neue Aktien ausgeben. Diese jungen Aktien werden zu einem festgelegten Bezugskurs angeboten, der meist unter dem aktuellen Börsenkurs der alten Aktien liegt, um die Zeichnung attraktiv zu machen. Mit dem Erlös finanziert die Gesellschaft beispielsweise Investitionen, Übernahmen oder die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben wurden, sind junge Aktien von alten nicht mehr zu unterscheiden.
Rechtlich ist die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen in den §§ 182 ff. Aktiengesetz (AktG) geregelt. Sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und wird erst mit der Eintragung der Durchführung in das Handelsregister wirksam. Daneben kennt das Aktienrecht weitere Formen, etwa die genehmigte Kapitalerhöhung, bei der der Vorstand für einen bestimmten Zeitraum zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt wird, sowie die bedingte Kapitalerhöhung, die zum Beispiel für die Bedienung von Wandelanleihen genutzt wird.
Junge Aktien im Vergleich zu alten Aktien
| Merkmal | Alte Aktien | Junge Aktien |
|---|---|---|
| Entstehung | bereits im Umlauf | neu durch Kapitalerhöhung ausgegeben |
| Bezugskurs/Börsenkurs | aktueller Börsenkurs | meist vergünstigter Bezugskurs |
| Dividendenberechtigung | voll | im Ausgabejahr oft nur anteilig |
| Unterscheidbarkeit | – | ab Folgejahr identisch mit alten Aktien |
Bezugsrecht und Mischkurs – Rechenbeispiel
Damit sich die Beteiligungsquote der bisherigen Aktionäre nicht ungewollt verwässert, steht ihnen grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Es erlaubt, junge Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil zum vergünstigten Bezugskurs zu erwerben. Das folgende Beispiel zeigt die Berechnung Schritt für Schritt:
- Ausgangslage: Eine AG hat 100.000 alte Aktien im Umlauf, die aktuell zu 60,00 € an der Börse notieren.
- Kapitalerhöhung: Es werden im Bezugsverhältnis 4:1 neue Aktien zum Bezugskurs von 40,00 € ausgegeben, das heißt vier alte Aktien berechtigen zum Bezug einer jungen Aktie.
- Schritt 1 – Anzahl junger Aktien: 100.000 ÷ 4 = 25.000 junge Aktien.
- Schritt 2 – Bezugsrechtswert: (Kurs alte Aktie − Bezugskurs) ÷ (Bezugsverhältnis + 1) = (60,00 € − 40,00 €) ÷ (4 + 1) = 20,00 € ÷ 5 = 4,00 €.
- Schritt 3 – Rechnerischer Mischkurs: (100.000 × 60,00 € + 25.000 × 40,00 €) ÷ (100.000 + 25.000) = 7.000.000 € ÷ 125.000 = 56,00 €.
- Kontrolle: Alter Kurs 60,00 € − Bezugsrechtswert 4,00 € = 56,00 € = Mischkurs. Der rechnerische Wertverlust der alten Aktie entspricht also genau dem Wert des Bezugsrechts.
Buchung der Kapitalerhöhung
Beträgt der Nennbetrag je Aktie 5,00 €, ergibt sich bei Ausgabe der 25.000 jungen Aktien zum Bezugskurs von 40,00 € ein Agio (Aufgeld) von 35,00 € je Aktie. Der Einzahlungsbetrag von insgesamt 1.000.000 € (25.000 × 40,00 €) wird wie folgt gebucht:
- Bank 1.000.000 € an Gezeichnetes Kapital 125.000 € und Kapitalrücklage 875.000 €
Das Agio fließt dabei nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage. Diese Trennung zwischen Nennbetrag und Agio stellt sicher, dass das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital stets exakt der Summe aus Nennbetrag mal Stückzahl aller ausgegebenen Aktien entspricht, während der darüber hinausgehende Mehrwert gesondert als Rücklage ausgewiesen wird. Weitere Varianten der Kapitalerhöhung erklärt der Beitrag Kapitalerhöhung: Arten, Berechnung und Beispiele.
Bedeutung der Kapitalerhöhung
Die Ausgabe junger Aktien ist für eine Aktiengesellschaft eine wichtige Möglichkeit der Außenfinanzierung über Eigenkapital. Im Unterschied zu einem Kredit muss das so beschaffte Kapital nicht zurückgezahlt werden und belastet das Unternehmen nicht mit festen Zins- und Tilgungspflichten. Typische Anlässe sind Wachstumsfinanzierung, Übernahmen oder die Stärkung der Eigenkapitalquote. Für Anleger bietet die Zeichnung junger Aktien die Chance, sich zu einem oft vergünstigten Kurs an einer Gesellschaft zu beteiligen; auch die spätere Dividende richtet sich nach dem gehaltenen Aktienbestand.
Für die bisherigen Aktionäre bedeutet eine Kapitalerhöhung stets eine Abwägung: Nutzen sie ihr Bezugsrecht nicht, sinkt ihr relativer Anteil am Unternehmen (Verwässerung der Stimmrechte), auch wenn der wirtschaftliche Verlust durch den Verkauf des Bezugsrechts ausgeglichen werden kann. Verzichtet die Hauptversammlung ausnahmsweise ganz auf das gesetzliche Bezugsrecht – etwa um neue strategische Investoren schnell einbinden zu können –, sind dafür nach § 186 Abs. 3 und 4 AktG besondere sachliche Gründe und ein eigener Beschluss mit qualifizierter Mehrheit erforderlich. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss ist in der Praxis besonders häufig bei kleineren Kapitalerhöhungen bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu beobachten, da hier die Verwässerung der Altaktionäre vergleichsweise gering ausfällt.
Häufige Fragen zu jungen Aktien
Wodurch entstehen junge Aktien?
Junge Aktien entstehen durch eine Kapitalerhöhung. Die Aktiengesellschaft gibt neue Aktien aus, um ihr Grundkapital und damit ihr Eigenkapital zu erhöhen.
Was ist ein Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht erlaubt den bisherigen Aktionären, junge Aktien entsprechend ihrem Anteil zum vergünstigten Bezugskurs zu erwerben. So wird eine Verwässerung ihrer Beteiligung vermieden.
Sind junge Aktien voll dividendenberechtigt?
Häufig sind junge Aktien im Ausgabejahr nur anteilig dividendenberechtigt. Ab dem folgenden Geschäftsjahr unterscheiden sie sich nicht mehr von den alten Aktien.