Eine Nennbetragsaktie ist eine Aktie, die auf einen festen Geldbetrag (den Nennbetrag) lautet und damit einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sie bildet neben der Stückaktie eine der beiden zulässigen Aktienarten nach dem deutschen Aktiengesetz und ordnet jedem Anteilsschein einen ausdrücklich beziffernden Wert zu.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Nennbetragsaktie?
Bei der Nennbetragsaktie ist auf der Aktienurkunde ein konkreter Geldbetrag angegeben, etwa ein, fünf oder zehn Euro. Die Summe aller Nennbeträge ergibt das Grundkapital der Gesellschaft. Der Nennbetrag drückt aus, mit welchem festen Anteil ein Aktionär rechnerisch am gezeichneten Kapital beteiligt ist. Nach dem Aktiengesetz muss der Mindestnennbetrag einer Aktie auf einen Euro lauten; höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Nennbetrag und dem tatsächlichen Börsen- oder Marktwert, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird und meist deutlich vom Nennbetrag abweicht. Historisch war die Nennbetragsaktie lange Zeit die einzige zulässige Aktienform in Deutschland. Erst mit der Einführung der Stückaktie erhielten Gesellschaften die Wahl zwischen beiden Varianten. Der Nennbetrag dient heute vor allem als rechnerische Größe für die Beteiligung am Grundkapital und für die Berechnung von Stimm- und Gewinnanteilsrechten.
Abgrenzung zur Stückaktie
Die Nennbetragsaktie steht im Gegensatz zur Stückaktie, die keinen aufgedruckten Geldbetrag trägt:
- Nennbetragsaktie: verbrieft einen festen Geldbetrag am Grundkapital.
- Stückaktie: verbrieft einen gleichen rechnerischen Anteil ohne festen Nennbetrag.
- Der rechnerische Anteil einer Stückaktie ergibt sich aus Grundkapital geteilt durch Anzahl der Aktien.
- Beide Arten dürfen in einer Gesellschaft nicht gleichzeitig bestehen.
Während bei der Nennbetragsaktie der Anteil unmittelbar aus dem aufgedruckten Betrag ablesbar ist, muss er bei der Stückaktie rechnerisch ermittelt werden.
Bedeutung für das Grundkapital
Beträgt das Grundkapital einer Aktiengesellschaft 100.000 Euro und sind 100.000 Nennbetragsaktien zu je einem Euro ausgegeben, so entspricht jede Aktie einem festen Anteil von einem Euro am Grundkapital. Der Ausgabebetrag (Emissionskurs) darf den Nennbetrag nicht unterschreiten, da Aktien nicht „unter pari“ ausgegeben werden dürfen. Wird ein höherer Betrag als der Nennbetrag verlangt, fließt der Mehrbetrag (das Agio) in die Kapitalrücklage. Der Nennbetrag bleibt dabei stets unverändert, unabhängig von späteren Kursentwicklungen. Bei einer Kapitalerhöhung können weitere Nennbetragsaktien ausgegeben werden, wodurch sich das Grundkapital um die Summe der neuen Nennbeträge erhöht. Auch die Höhe einer Dividende kann auf den Nennbetrag bezogen werden, etwa wenn von einer Ausschüttung in Prozent des Nennwerts die Rede ist.
Häufige Fragen zur Nennbetragsaktie
Wie hoch muss der Nennbetrag mindestens sein?
Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt nach dem Aktiengesetz einen Euro. Höhere Nennbeträge sind zulässig, müssen aber auf volle Euro lauten.
Entspricht der Nennbetrag dem Wert der Aktie?
Nein. Der Nennbetrag gibt nur den festen Anteil am Grundkapital an. Der tatsächliche Marktwert ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Börse und kann erheblich vom Nennbetrag abweichen.
Darf eine Gesellschaft Nennbetrags- und Stückaktien mischen?
Nein. Eine Aktiengesellschaft muss sich für eine der beiden Aktienarten entscheiden. Eine gleichzeitige Ausgabe beider Formen ist nicht zulässig.