Nennbetragsaktie

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Nennbetragsaktien besitzen einen Mindestnennwert von mindestens 1 Euro. Bei dieser Aktienart wird der Anteil in Euro am Grundkapital der ausgebenden Aktiengesellschaft verbrieft. Der Nennbetrag ist der Betrag, welcher auf der Aktie steht. Dieser muss nicht identisch mit dem Aktienpreis sein, den die Aktie beim Verkauf an Dritte erzielt. Der Ausgabebetrag darf nicht kleiner als der Nennbetrag sein. Unter dem Ausgabebetrag wird der Betrag verstanden, den Gründer einzahlen müssen. Nach der Ausgabe der Aktien dürfen Aktien zu einem geringeren Betrag verkauft werden. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach der Relation des Nennbetrags zum Grundkapital. Die ausgegebene Aktienanzahl ist die Folge aus der Division des Gesellschaftskapitals durch den ausgewiesenen Nennwert.

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