Versicherte Person

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Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben, Gesundheit, Körper oder Vermögen sich der Versicherungsschutz eines Versicherungsvertrages bezieht. Sie ist das „Risiko“ des Vertrages: Tritt bei ihr der versicherte Schadenfall ein, wird die vereinbarte Leistung fällig. Die versicherte Person muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Was ist die versicherte Person?

Im Versicherungswesen werden mehrere Rollen unterschieden, die in einer Person zusammenfallen, aber auch auf verschiedene Personen verteilt sein können. Die versicherte Person trägt das versicherte Risiko, ohne selbst Vertragspartner sein zu müssen. Bei einer Lebensversicherung etwa ist die versicherte Person diejenige, von deren Tod oder Erleben die Auszahlung abhängt. Schließt ein Arbeitgeber für seinen Angestellten eine Versicherung ab, ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Angestellte die versicherte Person.

Abgrenzung zu anderen Beteiligten

Die wichtigsten Rollen im Versicherungsvertrag lassen sich wie folgt unterscheiden:

  • Versicherungsnehmer: Vertragspartner der Versicherung, der den Vertrag schließt und die Beiträge zahlt.
  • Versicherte Person: Träger des versicherten Risikos (Leben, Gesundheit, Sache).
  • Bezugsberechtigter (Begünstigter): Person, die im Leistungsfall das Geld erhält.
  • Geschädigter: Bei Haftpflichtversicherungen der Dritte, dem ein Schaden zugefügt wurde.

In vielen einfachen Verträgen, etwa einer privaten Hausratversicherung, ist der Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person und Bezugsberechtigter. Bei der Personenversicherung auf fremdes Leben ist nach den gesetzlichen Vorgaben die Zustimmung der versicherten Person erforderlich, wenn die Versicherungssumme eine bestimmte Höhe übersteigt, um Missbrauch zu verhindern.

Bedeutung für den Versicherungsschutz

Die Angaben zur versicherten Person bestimmen maßgeblich den Beitrag und den Umfang des Schutzes. Bei der Risikoprüfung fließen Merkmale wie Alter, Gesundheitszustand und Beruf der versicherten Person ein. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzt oder verweigert. Bei mehreren versicherten Personen, etwa in einer Familienversicherung, sind alle einbezogenen Personen namentlich oder durch eine Personengruppe bestimmt.

Häufige Fragen zur versicherten Person

Kann die versicherte Person den Vertrag kündigen?

Grundsätzlich nicht, denn Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer. Nur er kann den Vertrag kündigen oder ändern. Die versicherte Person hat jedoch bei Verträgen auf fremdes Leben ein gesetzliches Zustimmungs- und Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsschutzes.

Muss die versicherte Person immer eine natürliche Person sein?

In Personenversicherungen (Leben, Unfall, Kranken) ist sie stets ein Mensch. In Sachversicherungen spricht man dagegen meist nicht von einer versicherten Person, sondern von versicherten Sachen oder Interessen. Der Begriff bezieht sich also vor allem auf Risiken, die an einen Menschen geknüpft sind.

Wer erhält die Leistung, wenn die versicherte Person verstirbt?

Die Leistung geht an den Bezugsberechtigten, der im Vertrag benannt ist. Ist niemand benannt, fällt die Summe in den Nachlass und wird unter den Erben verteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Bezugsberechtigten in der Regel jederzeit ändern.

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