Die Verpfändung ist die Bestellung eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Der Schuldner oder ein Dritter räumt dem Gläubiger das Recht ein, sich bei Nichtzahlung aus einer bestimmten Sache oder einem Recht zu befriedigen. Sie zählt damit zu den klassischen Kreditsicherheiten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Verpfändung?
Bei der Verpfändung bestellt der Eigentümer einer Sache oder der Inhaber eines Rechts dem Gläubiger ein Pfandrecht. Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht, das den Gläubiger berechtigt, sich aus dem Pfand zu befriedigen, wenn die gesicherte Forderung nicht erfüllt wird (§ 1204 BGB). Charakteristisch für das Pfandrecht ist seine Akzessorietät: Es ist vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig. Erlischt die Forderung, etwa durch Rückzahlung des Kredits, erlischt auch das Pfandrecht. Damit unterscheidet es sich von nicht akzessorischen Sicherheiten wie der Grundschuld, die unabhängig von der Forderung bestehen bleibt.
Verpfändung von Sachen und Rechten
Gegenstand einer Verpfändung können sowohl bewegliche Sachen als auch Rechte sein:
- Verpfändung beweglicher Sachen: Sie setzt die Übergabe der Sache an den Gläubiger voraus (§ 1205 BGB). Da der Pfandgläubiger den unmittelbaren Besitz erhält, eignet sich das Faustpfand nur für Gegenstände, die der Eigentümer entbehren kann.
- Verpfändung von Rechten: Forderungen, Wertpapiere oder Gesellschaftsanteile können nach §§ 1273 ff. BGB verpfändet werden. Bei Forderungen ist die Verpfändung dem Drittschuldner anzuzeigen.
Anders als bei der Sicherungsübereignung bleibt der Verpfänder Eigentümer; übertragen wird nur das Pfandrecht. Weil die Sache aber den Besitz wechseln muss, ist die Verpfändung in der Unternehmenspraxis seltener als die besitzlose Sicherungsübereignung, die dem Schuldner die weitere Nutzung erlaubt.
Bedeutung als Kreditsicherheit
Verpfändungen dienen vor allem der Absicherung von Krediten. Zahlt der Schuldner nicht, darf sich der Gläubiger durch Verwertung des Pfands befriedigen, in der Regel durch öffentliche Versteigerung. Typische Beispiele sind:
- das Pfandleihhaus, das gegen Verpfändung von Schmuck oder Uhren Bargeld auszahlt,
- die Verpfändung eines Wertpapierdepots zur Besicherung eines Wertpapierkredits,
- die Verpfändung von Bankguthaben zugunsten der kreditgebenden Bank.
Buchhalterisch führt die Verpfändung beim Verpfänder zunächst nicht zu einer Buchung, da das Eigentum bestehen bleibt und sich an der Vermögenslage nichts ändert. Verpfändete Vermögensgegenstände sind jedoch im Anhang anzugeben, weil sie in ihrer Verfügbarkeit eingeschränkt sind und für die Beurteilung der Vermögenslage bedeutsam sein können.
Neben dem vertraglich bestellten Pfandrecht gibt es auch gesetzliche Pfandrechte, die kraft Gesetzes entstehen, ohne dass die Parteien sie ausdrücklich vereinbaren müssen. Beispiele sind das Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters nach § 562 BGB oder das Pfandrecht des Werkunternehmers an den von ihm bearbeiteten Sachen nach § 647 BGB. Auch das Unternehmerpfandrecht des Kommissionärs oder Spediteurs gehört dazu. Diese gesetzlichen Pfandrechte sichern typische Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr ab und unterstreichen die praktische Bedeutung des Pfandrechts als Sicherungsinstrument im Wirtschaftsleben.
Häufige Fragen zur Verpfändung
Worin unterscheiden sich Verpfändung und Sicherungsübereignung?
Bei der Verpfändung muss die Sache dem Gläubiger übergeben werden, das Eigentum bleibt beim Schuldner. Bei der Sicherungsübereignung geht das Eigentum über, der Schuldner darf die Sache aber weiter nutzen.
Was bedeutet Akzessorietät des Pfandrechts?
Akzessorietät bedeutet, dass das Pfandrecht vom Bestand der gesicherten Forderung abhängt. Wird die Forderung beglichen, erlischt automatisch auch das Pfandrecht an der Sache oder dem Recht.
Kann man auch Forderungen verpfänden?
Ja. Nach §§ 1273 ff. BGB können Rechte wie Forderungen, Wertpapiere oder Geschäftsanteile verpfändet werden. Bei Forderungen ist die Verpfändung dem Drittschuldner anzuzeigen, damit sie wirksam wird.