Verbraucherkreditgesetz

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Dieses Gesetz gilt für Kreditnehmer sowie Kreditgeber, die miteinander einen Kreditvertrag schließen.
In diesem Vertrag gewährt der Kreditgeber dem Nehmer ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe.
Dieses Gesetz trifft nicht ein, wenn der Betrag unter 200 Euro liegt, der Kredit für eine selbstständige oder freiberufliche Person ist und den Betrag von 50000 Euro übersteigt oder wenn dem Kreditnehmer ein Zahlungsaufschub von nicht mehr als drei Monaten eingeräumt wird. Ebenfalls fallen Finanzierungsleasingverträge, Verträge mit Sicherung auf Grundpfandrecht und bei denen, die des Erwerbs von Aktien oder Edelsteinen dienen nicht unter das Verbraucherkreditgesetzes.
Er muss folgende Punkte enthalten: den Netto- sowie Gesamtbetrag, Art und Weise der Rückzahlung, den Zinssatz, den Jahreszins, alle Sicherheiten, Restschuld und etwaige Versicherungen, die mit dem Kredit abgeschlossen wurden und die Fälligkeiten der Raten.

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