Der Bürgschaftskredit ist eine Form des Kreditleihgeschäfts, bei dem ein Kreditinstitut nicht selbst Geld auszahlt, sondern durch eine Bürgschaft für die Verbindlichkeit seines Kunden gegenüber einem Dritten einsteht. Die Bank stellt dem Kunden also ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung, ohne einen eigenen Geldbetrag zu überlassen. Man spricht deshalb auch von einem Avalkredit, der zu den Kreditleihen zählt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Bürgschaftskredit?
Beim Bürgschaftskredit übernimmt die Bank gegenüber einem Gläubiger ihres Kunden eine Bürgschaft im Sinne der §§ 765 ff. BGB. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger die Bank in Anspruch nehmen. Die Bank haftet somit für eine fremde Schuld. Da zunächst kein Geld fließt, handelt es sich nicht um einen Geldkredit, sondern um eine Kreditleihe, bei der die Bonität der Bank verliehen wird. Der Bürgschaftskredit stärkt so die Verhandlungsposition des Kunden gegenüber Geschäftspartnern.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Anzahlungsbürgschaften zur Absicherung geleisteter Anzahlungen,
- Gewährleistungsbürgschaften im Bau- und Handwerksbereich,
- Mietbürgschaften anstelle einer Barkaution.
Funktion und Ablauf
Am Bürgschaftskredit sind drei Parteien beteiligt:
- der Kunde als Hauptschuldner und Auftraggeber der Bürgschaft,
- die Bank als Bürge,
- der Gläubiger als Begünstigter der Bürgschaft.
Die Bank prüft vor Übernahme die Bonität des Kunden und verlangt in der Regel Sicherheiten. Sie zahlt nur dann, wenn der Bürgschaftsfall eintritt, also der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Zahlt die Bank an den Gläubiger, erwirbt sie einen Rückgriffsanspruch gegen den Kunden. Solange kein Bürgschaftsfall eintritt, bleibt der Kredit eine Eventualverbindlichkeit, die unter dem Bilanzstrich vermerkt wird.
Kosten des Bürgschaftskredits
Da die Bank kein Geld auszahlt, fallen keine Sollzinsen an. Stattdessen berechnet sie eine Avalprovision, die sich als Prozentsatz der verbürgten Summe pro Jahr bemisst.
- Beispiel: Bürgschaftssumme 100.000 €, Avalprovision 1,5 % p. a.
- Kosten pro Jahr = 100.000 € × 1,5 % = 1.500 €
Die Höhe der Avalprovision richtet sich nach Bonität, Laufzeit und Risiko der Bürgschaft. Für den Kunden ist der Bürgschaftskredit häufig günstiger als eine Barhinterlegung, weil kein eigenes Kapital gebunden wird und die Liquidität erhalten bleibt.
Arten von Bürgschaften
Bürgschaftskredite treten in verschiedenen Formen auf, die sich in Umfang und Rechtsfolgen unterscheiden. Für den Auftraggeber ist es wichtig, die jeweilige Ausgestaltung zu kennen:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft – der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und kann sofort in Anspruch genommen werden,
- Ausfallbürgschaft – der Bürge haftet erst, wenn der Gläubiger beim Hauptschuldner erfolglos vollstreckt hat,
- Bürgschaft auf erstes Anfordern – die Bank zahlt zunächst ohne Prüfung von Einwendungen.
Im Bankgeschäft überwiegt die selbstschuldnerische Bürgschaft, da der Gläubiger dadurch eine besonders sichere Position erhält. Für den Kunden bedeutet dies, dass die Bank im Ernstfall unmittelbar leistet und anschließend Regress nimmt.
Häufige Fragen zum Bürgschaftskredit
Worin unterscheidet sich der Bürgschaftskredit vom Geldkredit?
Beim Geldkredit zahlt die Bank einen Betrag aus und verlangt Zinsen. Beim Bürgschaftskredit stellt sie lediglich ihre Bonität zur Verfügung und berechnet dafür eine Avalprovision, ohne dass zunächst Geld fließt.
Wann muss die Bank zahlen?
Die Bank zahlt nur im Bürgschaftsfall, also wenn der Kunde seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllt. Anschließend nimmt sie über einen Rückgriffsanspruch Regress beim Kunden.
Was ist die Avalprovision?
Die Avalprovision ist das Entgelt für die Übernahme der Bürgschaft. Sie wird als jährlicher Prozentsatz der verbürgten Summe berechnet und hängt von Bonität, Laufzeit und Risiko ab.