Bürgschaftskredit

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Bei einem Bürgschaftskredit handelt es sich um einen Personalkredit, der zusätzlich mit einer Bürgschaft abgesichert wird. Hat beispielsweise ein Kreditnehmer keine ausreichenden Kreditsicherheiten, kann der Kreditgeber eine Bürgschaft eines Dritten verlangen. Kann der Kreditgeber Rückzahlungen nicht erfüllen, muss der Dritte, der Bürge, hierfür aufkommen. Somit wird als Sicherheit für das Kreditinstitut die Bürgschaft mit einer Restschuldversicherung kombiniert. Ein Kreditinstitut kann auch selbst als Bürge eintreten, in solch einem Fall wird der Kredit als „Avalkredit“ bezeichnet. Im Rahmen von Existenzgründer- und Wirtschaftsförderprorammen bieten öffentlich-rechtliche Förderbanken Kredite an, deren Bürgschaft von Bund, Ländern und Gemeinden übernommen wird.

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