Überschuldung

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Wenn ein Unternehmen langfristig nicht genug Gewinn erzielen kann, um die laufenden Schulden zu tilgen, dann spricht man von einer Überschuldung. Dies kann sowohl bei Privatpersonen, als auch bei juristischen Personen geschehen. Allerdings müssen juristische Personen ein Insolvenzantrag stellen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind die bestehenden Schulden abzudecken und eine Überschuldung festgestellt wird. Eine Ausnahme bildet lediglich eine juristische Person mit persönlich haftendem Gesellschafter.

In der Praxis ist es so, dass der Verbraucher fast jedes Produkt auf „Pump“ kaufen kann. Beworben werden hochpreisige Waren mit günstigen Monatsraten, oder gar einer 0%-Finanzierung von Konsumgütern.

Verschuldung

Schulden bestehen, wenn ein Verkäufer eine Ware geliefert oder ausgehändigt hat, für die der Kunde nicht sofort bezahlt hat. Der Kunde hat jetzt Verbindlichkeiten (Schulden) dem Verkäufer oder Lieferanten gegenüber. Die Höhe der Verbindlichkeiten spielt keine Rolle, verschuldet kann man schon mit 10 Euro sein.
Solange der Konsument seinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen durch sein Einkommen, Mieterträgen etc. nachkommen kann, ist von Verschuldung, nicht von Überschuldung die Rede.

Überschuldung

Sobald der Konsument nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten im vereinbarten Zeitrahmen abzuzahlen, spricht man von Überschuldung. Der Schuldner hat dann den Überblick über seine Finanzen komplett verloren. Diese Situation komme zustande, wenn zu viele Kredite und Ratenverkaufsangebote in Anspruch genommen werden.
Auch wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kredite ausreichendes Einkommen vorhanden war die Verbindlichkeiten abzutragen, ist das keine Garantie nicht in die Schuldenfalle und dann in die Überschuldung zu geraten. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine notwendige dringende Anschaffung, z. B. Heizungsreparatur, neue Waschmaschine usw. können Zahlungspläne von Verbindlichkeiten so verändern, dass Überschuldung droht oder eintritt.

Trotz aller verlockenden Angebote sollte man sich als Konsument überlegen, was man wirklich braucht, und vor allem, ob es sofort sein muss. Einmal in der Schuldenfalle oder der Überschuldung drin, ist es schwer wieder herauszukommen. Können z. B. Mietzahlungen nicht mehr geleistet werden, droht die Wohnungskündigung. Der soziale Abstieg wäre die Folge.
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