Nachrangige Verbindlichkeiten: Definition, Buchung, Rangrücktritt

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Nachrangige Verbindlichkeiten sind Schulden eines Unternehmens, die im Falle der Insolvenz oder Liquidation erst nach allen übrigen Gläubigern bedient werden. Der Gläubiger einer nachrangigen Verbindlichkeit tritt mit seiner Forderung also hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger zurück. Aufgrund dieses erhöhten Ausfallrisikos werden nachrangige Verbindlichkeiten in der Regel höher verzinst als vorrangige Darlehen. Sie sind ein wichtiges Instrument der Unternehmensfinanzierung und der Krisenbewältigung.

Was sind nachrangige Verbindlichkeiten?

Eine nachrangige Verbindlichkeit entsteht durch eine vertragliche Rangrücktrittsvereinbarung. Darin erklärt der Gläubiger, dass seine Forderung im Insolvenzfall erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht wird. Wirtschaftlich nehmen nachrangige Mittel damit eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein und werden deshalb häufig dem sogenannten Mezzanine-Kapital zugerechnet. Rechtlich bleibt es Fremdkapital, da eine Rückzahlungsverpflichtung besteht; wirtschaftlich wirken die Mittel jedoch eigenkapitalstärkend.

Funktion und Einsatzgebiete

Nachrangige Verbindlichkeiten erfüllen mehrere Funktionen in der Unternehmensfinanzierung:

  • Stärkung der Kapitalbasis: Sie verbessern die wirtschaftliche Eigenkapitalquote, ohne dass neue Gesellschafter aufgenommen werden müssen.
  • Vermeidung der Überschuldung: Ein qualifizierter Rangrücktritt kann verhindern, dass die Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz nach § 19 InsO angesetzt werden muss.
  • Bankenregulierung: Bei Kreditinstituten zählen nachrangige Mittel unter bestimmten Voraussetzungen zum aufsichtsrechtlichen Ergänzungskapital.
  • Flexible Finanzierung: Sie ergänzen klassische Bankdarlehen, ohne deren Sicherheiten zu beanspruchen.

Typische Formen sind Nachrangdarlehen, nachrangige Anleihen, Genussrechte sowie Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt. Auch in der Projekt- und Immobilienfinanzierung kommen sie häufig vor.

Bilanzierung und Buchung

Nach HGB werden nachrangige Verbindlichkeiten grundsätzlich auf der Passivseite der Bilanz unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Nachrang ist im Anhang zu vermerken. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei Auszahlung eines erhaltenen Nachrangdarlehens lautet der Buchungssatz:

  • Bank an Nachrangige Verbindlichkeiten

Beispiel: Ein Unternehmen erhält ein Nachrangdarlehen über 100.000 Euro auf das Bankkonto. Die Buchung lautet: Bank 100.000 Euro an Nachrangige Verbindlichkeiten 100.000 Euro. Die anfallenden Zinsen werden als Zinsaufwand erfasst:

  • Zinsaufwand an Bank

Bei der Rückzahlung am Laufzeitende wird die Verbindlichkeit wieder ausgebucht: Nachrangige Verbindlichkeiten an Bank.

Vorteile und Risiken

Nachrangige Verbindlichkeiten bieten Unternehmen und Gläubigern jeweils Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind:

  • Vorteil für das Unternehmen: Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Verbesserung der Bonität, ohne Stimmrechte abzugeben.
  • Vorteil für den Gläubiger: höhere Verzinsung als bei vorrangigen Darlehen.
  • Risiko für den Gläubiger: im Insolvenzfall erfolgt die Bedienung erst nach allen anderen Gläubigern, ein Totalausfall ist möglich.
  • Risiko für das Unternehmen: die höheren Zinsen belasten dauerhaft das Ergebnis.

Gerade in Sanierungs- und Wachstumsphasen sind nachrangige Mittel ein flexibles Finanzierungsinstrument, das die Lücke zwischen klassischem Bankkredit und echtem Eigenkapital schließt.

Häufige Fragen zu nachrangigen Verbindlichkeiten

Sind nachrangige Verbindlichkeiten Eigen- oder Fremdkapital?

Rechtlich handelt es sich um Fremdkapital, da eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Wirtschaftlich haben sie jedoch eigenkapitalähnlichen Charakter und werden dem Mezzanine-Kapital zugeordnet.

Was bedeutet ein qualifizierter Rangrücktritt?

Beim qualifizierten Rangrücktritt tritt der Gläubiger nicht nur hinter andere Gläubiger zurück, sondern verzichtet auch außerhalb der Insolvenz auf eine Befriedigung, solange diese die Zahlungsunfähigkeit auslösen würde. Dadurch bleibt die Forderung in der Überschuldungsbilanz unberücksichtigt.

Warum sind nachrangige Verbindlichkeiten höher verzinst?

Weil das Ausfallrisiko für den Gläubiger größer ist – er wird im Insolvenzfall erst zuletzt bedient. Diesen Nachteil lässt sich der Gläubiger durch einen höheren Zinssatz vergüten.

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