Gläubiger

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Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber einem Schuldner einen Anspruch auf eine Leistung – meist eine Geldzahlung – besitzt. Der Gläubiger ist also derjenige, dem etwas geschuldet wird. Das rechtliche Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet und ist in den §§ 241 ff. BGB geregelt.

Was ist ein Gläubiger?

Der Begriff Gläubiger leitet sich vom Glauben an die Rückzahlung ab. Aus einem Schuldverhältnis ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die häufigste Form ist die Geldforderung, etwa wenn ein Lieferant Waren auf Ziel verkauft und auf die Bezahlung wartet, oder wenn eine Bank ein Darlehen vergeben hat. Aus Sicht des liefernden Unternehmens entsteht eine Forderung (Aktivseite), aus Sicht des Schuldners eine Verbindlichkeit (Passivseite). Gläubiger und Schuldner sind also die beiden Seiten desselben Geschäfts.

Rechte des Gläubigers

Der Gläubiger hat verschiedene Rechte, um seine Forderung durchzusetzen:

  • Erfüllungsanspruch: Er kann die geschuldete Leistung verlangen.
  • Verzugszinsen: Zahlt der Schuldner nicht rechtzeitig, kann der Gläubiger Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.
  • Mahnung und Mahnverfahren: Bleibt die Zahlung aus, kann er mahnen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
  • Zwangsvollstreckung: Mit einem Vollstreckungstitel kann er auf das Vermögen des Schuldners zugreifen.
  • Insolvenzanmeldung: Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Gläubiger seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.

Gläubiger in der Buchführung

In der Buchhaltung erscheinen Gläubiger als Verbindlichkeiten des Unternehmens. Kauft ein Betrieb Waren auf Ziel ein, wird der Lieferant zum Gläubiger. Der Buchungssatz lautet:

  • Wareneingang an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (zuzüglich Vorsteuer).

Begleicht das Unternehmen die Rechnung später per Bank, wird die Verbindlichkeit ausgebucht:

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank.

Im Jahresabschluss werden die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie zählen zum Fremdkapital und sind nach ihrer Fälligkeit zu gliedern.

Arten von Gläubigern

In einem Unternehmen treten Gläubiger in unterschiedlichen Formen auf. Je nach Art der Forderung lassen sie sich grob unterscheiden:

  • Lieferanten, die Waren oder Leistungen auf Ziel erbracht haben (Warenkredit),
  • Kreditinstitute, die Darlehen oder Kontokorrentkredite gewährt haben,
  • Arbeitnehmer, die noch ausstehende Löhne und Gehälter zu beanspruchen haben,
  • der Staat, etwa bei noch nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben.

Im Insolvenzfall werden Gläubiger zudem nach ihrer Rangstellung unterschieden, etwa in gesicherte und ungesicherte Gläubiger. Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger werden vorrangig bedient, während ungesicherte Gläubiger nur quotal aus der verbleibenden Masse befriedigt werden.

Häufige Fragen zu Gläubiger

Was ist der Unterschied zwischen Gläubiger und Schuldner?

Der Gläubiger hat eine Forderung und darf eine Leistung verlangen. Der Schuldner schuldet diese Leistung und muss sie erbringen. Beide stehen in einem Schuldverhältnis und bilden zwei Seiten desselben Geschäfts.

Wie sind Gläubiger in der Bilanz erfasst?

Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern stehen auf der Passivseite der Bilanz und gehören zum Fremdkapital. Sie werden nach Restlaufzeit gegliedert, etwa in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.

Was kann ein Gläubiger tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Er kann zunächst mahnen und Verzugszinsen verlangen. Bleibt die Zahlung aus, kann er ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage einleiten und mit einem Titel die Zwangsvollstreckung betreiben. Bei Zahlungsunfähigkeit meldet er seine Forderung in der Insolvenz an.

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