Inventar

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Bei einem Inventar handelt es sich um eine genaue Aufführung eines Unternehmens des gesamten Vermögens, des Eigenkapitals sowie dessen Schulden. Das Vermögen kann weiterhin unterteilt werden in Anlage- sowie Umlaufvermögen. Dabei beinhaltet das Anlagevermögen alle Wertgegenstände, die im betrieblichen Alltag genutzt werden (z.B. Maschinen). Hingegen ist das Umlaufvermögen jenes, das nur kurze Zeit vorhanden ist (beispielsweise die Ware im Handel). So muss genauestens nachgezählt, gewogen oder bei Bedarf auch geschätzt werden und anschließend genauestens aufgeschlüsselt und gelistet werden. Nach § 240 Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuches muss dies jeder Unternehmer zu Beginn und zum Schluss jedes Handelsjahres durchführen und wahrheitsgemäß aufstellen. Dieser Vorgang wird dementsprechend Inventur genannt.

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