Stundung

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Als Stundung bezeichnet man eine vorübergehende Aussetzung von Tilgungsleistungen, die für einen Kredit gezahlt werden sollen. Dies ist nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich, da es sich dabei um eine Abweichung von den vorher vereinbarten Konditionen – den Kreditbedingungen – handelt. Allerdings wird nicht der Zinssatz ausgesetzt, wodurch die Zinsen weiterhin bezahlt werden müssen. Die Stundung ist vor allem dann von Vorteil, wenn gerade ein finanzieller Engpass herrscht, der lediglich zeitweilig ist. Wenn die ausgesetzten Tilgungsleistungen nicht nachgezahlt werden, verlängert sich die Laufzeit dementsprechend.

Es passiert heute sehr schnell und einfach, dass man sich finanziell durch den Kauf unterschiedlicher Dinge übernimmt. Irgendwann kommt man schließlich an den Punkt, an dem man seine hohen Schulden mit den regelmäßigen Zahlungen nicht mehr tilgen kann.

In manchen Situationen hat man die Übersicht so sehr verloren und ist in eine Situtation gekommen, dass man nicht einmal mehr in der Lage ist in Raten etwas bezahlen zu können. Um der Zahlungsunfähigkeit schließlich zu entgehen, bietet sich hierbei schließlich eine Stundung an. Dies versteht man, wenn sich Gläubiger und Schuldner einigen können, dass vorübergehend nicht bezahlt werden kann.

Es heißt also, dass für eine gewisse Zeit z.B. Ratenzahlungen ausgesetzt werden können. Dabei wird genau ein Datum festgelegt, ab wann mit der Ratenzahlung wieder fortgesetzt wird. Allerdings können während der Stundung für die Aussetzung der Ratenzahlung zusätzliche Zinsen verlangt werden. In der Regel wird eine Stundung schriftlich vereinbart und dient als Nachweis, um im Streitfall einen Beweis zu haben. Bei einer Stundung muss der Schuldner den Antrag an den Gläubiger stellen und ihm glaubhaft machen, dass er aktuell nicht fähig ist zu bezahlen, um einem Mahnverfahren zu entgehen.

Der Gläubiger jedoch ist nicht verpflichtet, dass er sich darauf einlässt. In den meisten Fällen sind Gläubiger jedoch dazu bereit dem Schuldner entgegen zu kommen, wenn dieser ihm glaubhaft versichern kann,, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt auch bezahlen kann und wird. Schließlich hat eine Stundung nur eine aufschiebende Wirkung und entfällt nicht ganz. Allerdings muss man hierbei aufpassen, dass aufgrund von Stundungen nicht Dinge verjährt werden. Während dieser Zeit der Stundung ist auch der Gläubiger dazu verpflichtet genauso wie der Schuldner sich an den Rechtsgrundsatz zu halten. Bei einer Stundung handelt es sich meist um Geldzahlungspflichten aus Krediten.

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