Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und dabei in der Regel persönlich und unbeschränkt haften. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft steht bei der Personengesellschaft die Person der Gesellschafter im Vordergrund, nicht das eingebrachte Kapital. Charakteristisch sind die enge persönliche Verbundenheit der Gesellschafter und ihre unmittelbare Mitarbeit am Unternehmen.

Was ist eine Personengesellschaft?

Die Personengesellschaft ist eine Rechtsform, die durch das persönliche Engagement und die Haftung ihrer Mitglieder geprägt ist. Die Gesellschafter führen das Unternehmen grundsätzlich selbst und haften für Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Privatvermögen. Personengesellschaften sind keine eigenständigen juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, besitzen aber je nach Form eine teilweise Rechtsfähigkeit. Sie unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern die Gewinne werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet und bei diesen mit der Einkommensteuer belegt (Transparenzprinzip).

Arten der Personengesellschaft

Im deutschen Recht gibt es mehrere Formen der Personengesellschaft, die sich vor allem hinsichtlich Haftung und Zweck unterscheiden:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Grundform nach den §§ 705 ff. BGB, geeignet für kleinere Zusammenschlüsse; alle Gesellschafter haften unbeschränkt.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Handelsgewerbe nach dem HGB; alle Gesellschafter haften persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Es gibt mindestens einen voll haftenden Komplementär und mindestens einen nur mit seiner Einlage haftenden Kommanditisten.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Speziell für die Freien Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater.

Haftung und Besteuerung

Das wesentliche Merkmal der Personengesellschaft ist die persönliche Haftung. Bei OHG und GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Bei der KG ist die Haftung der Kommanditisten auf die geleistete Einlage begrenzt. Steuerlich gilt das Transparenzprinzip:

  • Die Gesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer; der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt.
  • Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuer.
  • Gewerbliche Personengesellschaften unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer, wobei ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise: Gründen drei Freunde gemeinsam einen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer OHG und erzielt dieser einen Jahresgewinn von 90.000 Euro, so wird der Gewinn nach dem Gesellschaftsvertrag auf die drei Gesellschafter verteilt. Sind keine besonderen Quoten vereinbart, erhält jeder Gesellschafter 30.000 Euro, die er anschließend in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert. Ein wesentlicher Vorteil der Personengesellschaft liegt in der vergleichsweise einfachen und kostengünstigen Gründung sowie in der hohen Flexibilität der vertraglichen Gestaltung. Dem steht als zentraler Nachteil das hohe persönliche Haftungsrisiko gegenüber, das die Gesellschafter sorgfältig abwägen sollten, bevor sie sich für diese Rechtsform entscheiden.

Häufige Fragen zur Personengesellschaft

Was unterscheidet eine Personengesellschaft von einer Kapitalgesellschaft?

Bei der Personengesellschaft stehen die Gesellschafter mit ihrer persönlichen Haftung und Mitarbeit im Mittelpunkt, während bei der Kapitalgesellschaft (etwa GmbH oder AG) das eingebrachte Kapital entscheidend ist und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt bleibt.

Wie viele Personen sind für die Gründung nötig?

Für die Gründung einer Personengesellschaft sind grundsätzlich mindestens zwei Personen erforderlich, da es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Beteiligter handelt. Eine Ein-Personen-Personengesellschaft ist nicht möglich.

Muss eine Personengesellschaft Bilanzen erstellen?

Handelsgesellschaften wie OHG und KG sind nach dem HGB grundsätzlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Eine GbR kann je nach Größe und Tätigkeit auch die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, sofern sie nicht als Kaufmann gilt.

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