Stammkapital: Definition, Höhe und Bedeutung bei der GmbH

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Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Grundkapital einer GmbH. Es bildet die Summe der von den Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen und ist als gezeichnetes Kapital auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Das Stammkapital dient vor allem dem Schutz der Gläubiger.

Was ist das Stammkapital?

Das Stammkapital ist der in der Satzung der GmbH bezifferte Betrag, den die Gesellschafter als Einlage aufbringen. Es entspricht dem gezeichneten Kapital und wird in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Da die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist, dient das Stammkapital als Mindesthaftungsmasse zugunsten der Gläubiger. Es unterliegt der Kapitalerhaltung: Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nach § 30 GmbHG nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Haftungsgrundlage zulasten der Gläubiger ausgehöhlt wird.

Höhe und Aufbringung des Stammkapitals

Für das Stammkapital einer GmbH gelten gesetzliche Mindestanforderungen:

  • Mindeststammkapital: Es beträgt nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 €.
  • Mindesteinlage bei der Gründung: Bei Gründung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein, sofern keine Sacheinlagen vereinbart sind.
  • Stammeinlagen: Jeder Geschäftsanteil muss auf einen vollen Euro lauten; die Summe der Nennbeträge ergibt das Stammkapital.
  • Einlagearten: Das Stammkapital kann durch Bareinlagen oder durch Sacheinlagen aufgebracht werden.

Eine Sonderform ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG: Sie kann bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden, muss aber durch eine gesetzliche Rücklage Kapital ansparen, bis sie das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht und sich in eine reguläre GmbH umfirmieren kann.

Buchung der Einlage

Bei der Gründung wird die Einzahlung des Stammkapitals erfasst. Zahlt ein Gesellschafter seine Bareinlage auf das Geschäftskonto, lautet der Buchungssatz:

  • Bank an gezeichnetes Kapital (Stammkapital)

Beispiel: Wird eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital gegründet und vollständig in bar eingezahlt, bucht man Bank 25.000 € an gezeichnetes Kapital 25.000 €. Stehen ausstehende Einlagen noch aus, werden diese gesondert ausgewiesen. Das Stammkapital bleibt anschließend als feste Größe bestehen und kann nur durch eine satzungsändernde Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung verändert werden, die jeweils ins Handelsregister einzutragen ist.

Vom Stammkapital zu unterscheiden ist das tatsächlich vorhandene Eigenkapital der GmbH. Während das Stammkapital eine feste, in der Satzung fixierte Größe ist, verändert sich das Eigenkapital durch Gewinne und Verluste laufend. Erwirtschaftet die Gesellschaft Verluste, kann das Eigenkapital unter den Betrag des Stammkapitals sinken; übersteigen die Verluste das gesamte Eigenkapital, liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, die insolvenzrechtlich bedeutsam sein kann. Geht mehr als die Hälfte des Stammkapitals verloren, muss der Geschäftsführer nach § 49 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Das Stammkapital erfüllt damit auch eine wichtige Warn- und Kontrollfunktion.

Häufige Fragen zum Stammkapital

Wie hoch muss das Stammkapital einer GmbH sein?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte, also 12.500 €, tatsächlich eingezahlt werden, sofern es sich um Bareinlagen handelt.

Darf das Stammkapital für laufende Kosten verwendet werden?

Ja. Das eingezahlte Stammkapital steht der GmbH als Betriebsmittel zur Verfügung und darf für Investitionen und laufende Kosten genutzt werden. Es muss nicht dauerhaft auf dem Konto verbleiben, unterliegt aber der Kapitalerhaltung.

Worin unterscheiden sich Stammkapital und Grundkapital?

Stammkapital ist der Begriff für das Grundkapital einer GmbH, Grundkapital der für die Aktiengesellschaft. Bei der AG beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 €.

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