Das gezeichnete Kapital ist der erste Posten auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital. Es entspricht dem Betrag, den die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft durch Anteilsübernahme zur Verfügung gestellt haben – also dem Betrag, auf den die Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern mindestens beruht. Das gezeichnete Kapital ist gesetzlich vorgeschrieben: Es schützt Gläubiger, indem es eine feste Vermögensbindung sicherstellt und Ausschüttungen an Gesellschafter begrenzt. In der Praxis findet sich der Begriff vor allem bei der GmbH (Stammkapital), der AG (Grundkapital) und der Unternehmergesellschaft (UG). Da es den Haftungsrahmen des Unternehmens absteckt, ist seine korrekte Buchung und Darstellung eine der grundlegendsten Anforderungen an das handelsrechtliche Rechnungswesen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist gezeichnetes Kapital?
Rechtlich ist das gezeichnete Kapital der Betrag, auf den die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag (Satzung) die Haftung der Gesellschaft beschränkt haben. Es wird im Handelsregister eingetragen und ist damit öffentlich einsehbar. Veränderungen – Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen – erfordern einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss und eine Eintragung ins Handelsregister. Bilanzrechtlich gilt nach § 272 Abs. 1 HGB: Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt ist. Es darf nur durch förmliche Kapitalerhöhung oder -herabsetzung verändert werden; laufende Gewinne oder Verluste fließen nicht in diesen Posten ein, sondern verändern Rücklagen oder den Jahresüberschuss.
Mindestbeträge nach Gesellschaftsform
| Gesellschaftsform | Mindestkapital | Bezeichnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| GmbH | 25.000 Euro | Stammkapital | § 5 GmbHG |
| AG | 50.000 Euro | Grundkapital | § 7 AktG |
| UG (haftungsbeschränkt) | Ab 1 Euro | Stammkapital | § 5a GmbHG |
| SE (Societas Europaea) | 120.000 Euro | Grundkapital | Art. 4 SE-VO |
Die UG ist als günstige Alternative zur GmbH gedacht und muss aus dem Jahresgewinn eine gesetzliche Rücklage von 25 % bilden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht – anschließend kann sie in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Buchungssätze: Gründung und Einlagenzahlung
Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro entsteht die Einlageschuld mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Die Einzahlung kann zunächst zur Hälfte (12.500 Euro) erfolgen; der Rest muss auf Abruf eingezahlt werden. Die Buchungsvorgänge gliedern sich in zwei Schritte:
Schritt 1 – Übernahme der Stammeinlagen (Entstehung der Einlageschuld):
Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital 25.000 € an Stammkapital (Gezeichnetes Kapital) 25.000 €
Der Aktivposten „Ausstehende Einlagen“ erscheint auf der Aktivseite der Bilanz. Er zeigt, dass das Kapital zwar gezeichnet, aber noch nicht vollständig eingezahlt ist. Nach § 272 Abs. 1 HGB sind noch nicht eingeforderte Einlagen offen von der Bilanzseite abzusetzen oder gesondert auszuweisen.
Schritt 2 – Einzahlung der Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro):
Bank 12.500 € an Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital 12.500 €
Mit der Einzahlung wird der Aktivposten in gleicher Höhe verringert und das Bankkonto belastet. Der verbleibende Teil (12.500 Euro) bleibt als ausstehende Einlage stehen, bis er eingefordert und eingezahlt wird.
Kapitalerhöhung: Buchungssatz und Arten
Eine ordentliche Kapitalerhöhung erhöht das gezeichnete Kapital durch neue Einlagen der bisherigen oder neuer Gesellschafter. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dagegen wandelt bereits vorhandene Rücklagen der Gesellschaft in gezeichnetes Kapital um – ohne neuen Kapitalzufluss von außen.
Buchungssatz Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
Gewinnrücklagen 10.000 € an Gezeichnetes Kapital 10.000 €
Das Eigenkapital insgesamt bleibt unverändert; lediglich die innere Zusammensetzung ändert sich: Rücklagen sinken, gezeichnetes Kapital steigt. Für Gläubiger erhöht sich dadurch die Bindung: Gezeichnetes Kapital ist stärker geschützt und darf nicht ohne weiteres ausgeschüttet werden, während freie Rücklagen grundsätzlich ausschüttungsfähig sind.
Bedeutung in der Bilanz
In der Gliederung nach § 266 HGB steht das gezeichnete Kapital an erster Stelle des Eigenkapitals (A. I.). Es folgen Kapitalrücklage (A. II.), Gewinnrücklagen (A. III.), Gewinnvortrag / Verlustvortrag (A. IV.) und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (A. V.). Das gezeichnete Kapital ist damit der stabilste Posten: Es ändert sich nur durch förmliche Kapitalmaßnahmen, nicht durch den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Höhe des gezeichneten Kapitals beeinflusst die Beurteilung der Eigenkapitalbasis im Rahmen der Stammkapital-Analyse, insbesondere die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad. Für Kreditinstitute und Ratingagenturen ist ein stabiles, ausreichend hohes gezeichnetes Kapital ein positives Bonitätssignal. Mehr zu den Eigenheiten der einzelnen Kapitalgesellschaften und ihrer bilanziellen Behandlung findet sich im gesonderten Vergleichsartikel.
Gezeichnetes Kapital und Marktwert
Das gezeichnete Kapital ist ein historischer Buchwert und spiegelt nicht den aktuellen Marktwert des Unternehmens wider. Gerade bei erfolgreichen Unternehmen liegt der Marktwert des Eigenkapitals (Börsenkapitalisierung bei AGs) oft ein Vielfaches über dem gezeichneten Kapital, weil stille Reserven, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und zukünftige Ertragspotenziale im Buchwert des gezeichneten Kapitals nicht abgebildet werden. Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV) setzt den Börsenkurs ins Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital und ist eine gebräuchliche Kennzahl in der Fundamentalanalyse. Ein KBV unter 1 kann auf eine Unterbewertung hinweisen oder auf strukturelle Probleme – in jedem Fall lohnt sich eine differenzierte Betrachtung des gezeichneten Kapitals im Gesamtkontext der Eigenkapitalstruktur, der Rücklagen und der Ertragslage des Unternehmens.
Häufige Fragen zum gezeichneten Kapital
Was ist der Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Stammkapital?
Die Begriffe sind deckungsgleich: Bei einer GmbH oder UG heißt das gezeichnete Kapital im Gesellschaftsvertrag „Stammkapital“, bei einer AG „Grundkapital“. Der bilanzielle Begriff „gezeichnetes Kapital“ ist der Oberbegriff nach § 272 HGB, der alle Gesellschaftsformen umfasst.
Kann gezeichnetes Kapital aufgebraucht werden?
Gezeichnetes Kapital ist gebundenes Kapital und darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Verluste können es buchmäßig aufzehren. Ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch Verluste aufgebraucht, muss die Gesellschafterversammlung einberufen werden (§ 49 Abs. 3 GmbHG).
Was passiert mit dem gezeichneten Kapital bei einer Kapitalherabsetzung?
Eine Kapitalherabsetzung verringert das gezeichnete Kapital und erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss sowie die Eintragung ins Handelsregister. Der frei werdende Betrag kann zur Verlustabdeckung genutzt oder an Gesellschafter ausgeschüttet werden, sofern die gesetzlichen Mindestbeträge gewahrt bleiben.