Gezeichnetes Kapital

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Das gezeichnete Kapital ist der in der Satzung festgelegte Betrag, mit dem sich die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft am Unternehmen beteiligen und auf den ihre Haftung beschränkt ist. Bei der Aktiengesellschaft entspricht es dem Grundkapital, bei der GmbH dem Stammkapital. In der Bilanz bildet das gezeichnete Kapital nach § 266 HGB den ersten Posten des Eigenkapitals.

Was ist gezeichnetes Kapital?

Der Begriff stammt aus dem Aktienrecht: Anleger „zeichnen“ Aktien, das heißt, sie verpflichten sich, einen bestimmten Kapitalbetrag einzulegen. Die Summe aller gezeichneten Anteile ergibt das gezeichnete Kapital. Es ist eine feste, nominell unveränderliche Größe, die nur durch eine förmliche Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung verändert werden kann.

Das gezeichnete Kapital dient vor allem dem Gläubigerschutz: Es bildet einen Haftungsstock, der den Gläubigern als Sicherheit zur Verfügung steht. Daher unterliegt es strengen Vorschriften zur Aufbringung und Erhaltung.

Gesetzliche Mindestbeträge

Für die wichtigsten Kapitalgesellschaften schreibt der Gesetzgeber Mindestbeträge vor:

  • GmbH: Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG).
  • Aktiengesellschaft: Grundkapital von mindestens 50.000 Euro (§ 7 AktG).
  • UG (haftungsbeschränkt): als Sonderform der GmbH bereits ab 1 Euro möglich, mit gesetzlicher Rücklagenpflicht.

Wird das gezeichnete Kapital nicht vollständig eingezahlt, ist der noch ausstehende Betrag in der Bilanz gesondert auszuweisen.

Bedeutung in der Bilanz

In der Bilanz steht das gezeichnete Kapital an der Spitze des Eigenkapitals, gefolgt von Kapital– und Gewinnrücklagen sowie dem Bilanzgewinn. Es zeigt, in welchem Umfang die Eigentümer dem Unternehmen Kapital dauerhaft zur Verfügung gestellt haben. Anders als Rücklagen oder Jahresüberschüsse darf das gezeichnete Kapital nicht ohne Weiteres an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Herabsetzung ist nur unter Beachtung besonderer Gläubigerschutzvorschriften zulässig, da sie den Haftungsstock verringert. Für Anleger und Gläubiger ist das gezeichnete Kapital eine wichtige Orientierungsgröße, weil es die Mindesthaftungsmasse der Gesellschaft kennzeichnet. Zusammen mit den Rücklagen bildet es das Eigenkapital, das die finanzielle Stabilität des Unternehmens widerspiegelt. Ein hohes gezeichnetes Kapital signalisiert eine solide Kapitalausstattung, sagt allein jedoch noch nichts über die tatsächliche Ertragslage aus.

Häufige Fragen zum gezeichneten Kapital

Was ist der Unterschied zu Grund- und Stammkapital?

Gezeichnetes Kapital ist der bilanzielle Oberbegriff. Bei der Aktiengesellschaft heißt dieser Betrag Grundkapital, bei der GmbH Stammkapital. Inhaltlich beschreiben alle drei Begriffe das von den Gesellschaftern gezeichnete Haftungskapital.

Wie hoch muss das gezeichnete Kapital sein?

Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, bei der Aktiengesellschaft das Mindestgrundkapital 50.000 Euro. Die Unternehmergesellschaft als Sonderform der GmbH kann bereits mit 1 Euro gegründet werden.

Kann das gezeichnete Kapital verändert werden?

Ja, aber nur durch einen förmlichen Beschluss über eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung. Eine Herabsetzung unterliegt strengen Gläubigerschutzvorschriften, weil sie die Haftungsgrundlage für die Gläubiger verringert.

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