Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine der wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland. Sie wird von Städten und Gemeinden erhoben und ist für Gewerbebetriebe verpflichtend. BWL-Studenten müssen die Berechnung und die Besonderheiten der Gewerbesteuer verstehen.
Als Ergänzung empfehlen wir die Artikel zu Körperschaftsteuer und Einkommensteuer.
Inhaltsverzeichnis
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Alle Gewerbebetriebe in Deutschland sind gewerbesteuerpflichtig – das sind GmbH, AG, OHG, KG und Einzelunternehmen. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) und Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer.
Berechnung der Gewerbesteuer – Schritt für Schritt
| Schritt | Bezeichnung | Erklärung |
|---|---|---|
| 1 | Gewinn (nach ESt/KSt) | Ausgangsgröße aus dem Jahresabschluss |
| 2 | + Hinzurechnungen | z.B. 25 % der Schuldzinsen, Mieten, Leasingraten |
| 3 | – Kürzungen | z.B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz |
| 4 | = Gewerbeertrag | Bemessungsgrundlage |
| 5 | × Steuermesszahl (3,5 %) | Bundeseinheitlich festgelegt |
| 6 | = Steuermessbetrag | |
| 7 | × Hebesatz der Gemeinde | Unterschiedlich je Stadt (z.B. München: 490 %) |
| 8 | = Gewerbesteuer | Zu zahlender Betrag |
Berechnungsbeispiel
Eine GmbH erzielt einen Gewerbeertrag von 200.000 €. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 400 %.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 200.000 € |
| × Steuermesszahl (3,5 %) | 7.000 € |
| = Steuermessbetrag | 7.000 € |
| × Hebesatz (400 %) | × 4,0 |
| = Gewerbesteuer | 28.000 € |
Der effektive Gewerbesteuersatz beträgt: 28.000 € ÷ 200.000 € = 14 %
Gewerbesteuer-Freibetrag
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag.
Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (das 3,8-fache des Steuermessbetrags). Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die GewSt damit vollständig kompensiert.
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Prüfungstipp: Lerne die Formel auswendig: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz = Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je Gemeinde – in Klausuren wird er immer vorgegeben.