Gewerbesteuer: Berechnung, Hebesatz und Freibetrag einfach erklärt

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Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine der wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland. Sie wird von Städten und Gemeinden erhoben und ist für Gewerbebetriebe verpflichtend. BWL-Studenten müssen die Berechnung und die Besonderheiten der Gewerbesteuer verstehen.

Als Ergänzung empfehlen wir die Artikel zu Körperschaftsteuer und Einkommensteuer.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Alle Gewerbebetriebe in Deutschland sind gewerbesteuerpflichtig – das sind GmbH, AG, OHG, KG und Einzelunternehmen. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) und Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer.

Berechnung der Gewerbesteuer – Schritt für Schritt

Schritt Bezeichnung Erklärung
1 Gewinn (nach ESt/KSt) Ausgangsgröße aus dem Jahresabschluss
2 + Hinzurechnungen z.B. 25 % der Schuldzinsen, Mieten, Leasingraten
3 – Kürzungen z.B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz
4 = Gewerbeertrag Bemessungsgrundlage
5 × Steuermesszahl (3,5 %) Bundeseinheitlich festgelegt
6 = Steuermessbetrag
7 × Hebesatz der Gemeinde Unterschiedlich je Stadt (z.B. München: 490 %)
8 = Gewerbesteuer Zu zahlender Betrag

Berechnungsbeispiel

Eine GmbH erzielt einen Gewerbeertrag von 200.000 €. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 400 %.

Berechnung Betrag
Gewerbeertrag 200.000 €
× Steuermesszahl (3,5 %) 7.000 €
= Steuermessbetrag 7.000 €
× Hebesatz (400 %) × 4,0
= Gewerbesteuer 28.000 €

Der effektive Gewerbesteuersatz beträgt: 28.000 € ÷ 200.000 € = 14 %

Gewerbesteuer-Freibetrag

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag.

Gewerbesteuer und Einkommensteuer

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (das 3,8-fache des Steuermessbetrags). Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die GewSt damit vollständig kompensiert.

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Prüfungstipp: Lerne die Formel auswendig: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz = Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je Gemeinde – in Klausuren wird er immer vorgegeben.

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