Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und für BWL-Studenten in mehrfacher Hinsicht relevant: als persönliche Steuerlast und als Lernstoff in der Steuerlehre. Gerade jetzt, in der Steuererklärungszeit (März/April), lohnt es sich, die Grundlagen zu verstehen.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen. Für Studenten gibt es dabei einige Besonderheiten – mehr dazu im Beitrag Steuererklärung für Studenten.
Inhaltsverzeichnis
Die sieben Einkunftsarten
| Einkunftsart | § EStG | Beispiel |
|---|---|---|
| Einkünfte aus Gewerbebetrieb | § 15 | GmbH-Gesellschafter, Einzelunternehmer |
| Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | § 18 | Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte |
| Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | § 19 | Arbeitnehmer, Angestellte |
| Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 20 | Zinsen, Dividenden |
| Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung | § 21 | Mieteinnahmen |
| Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | § 13 | Landwirte |
| Sonstige Einkünfte | § 22 | Renten, Unterhaltsleistungen |
Unterschied zur Umsatzsteuer: Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = wirtschaftlich Belasteter), die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Mehr dazu im Artikel Grundlagen der Umsatzsteuer für BWL-Studenten.
Berechnung der Einkommensteuer
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Summe der Einkünfte | Alle Einkunftsarten addiert |
| – Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen | z.B. Vorsorgeaufwendungen, Studienkosten |
| = Einkommen | |
| – Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag 2026: 11.784 €) | |
| = Zu versteuerndes Einkommen | |
| × Steuertarif (14%–45%) | Progressiver Tarif |
| = Einkommensteuer |
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Prüfungstipp: Den Unterschied zwischen Einkommen und zu versteuerndem Einkommen kennen – und die sieben Einkunftsarten auswendig lernen. In Klausuren wird häufig gefragt, welcher Einkunftsart ein bestimmter Sachverhalt zuzuordnen ist.