Einkommensteuer Grundlagen: Was BWL-Studenten wissen müssen

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Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und für BWL-Studenten in mehrfacher Hinsicht relevant: als persönliche Steuerlast und als Lernstoff in der Steuerlehre. Gerade jetzt, in der Steuererklärungszeit (März/April), lohnt es sich, die Grundlagen zu verstehen.

Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen. Für Studenten gibt es dabei einige Besonderheiten – mehr dazu im Beitrag Steuererklärung für Studenten.

Die sieben Einkunftsarten

Einkunftsart § EStG Beispiel
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 GmbH-Gesellschafter, Einzelunternehmer
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 Arbeitnehmer, Angestellte
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 Zinsen, Dividenden
Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung § 21 Mieteinnahmen
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 Landwirte
Sonstige Einkünfte § 22 Renten, Unterhaltsleistungen

Unterschied zur Umsatzsteuer: Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = wirtschaftlich Belasteter), die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Mehr dazu im Artikel Grundlagen der Umsatzsteuer für BWL-Studenten.

Berechnung der Einkommensteuer

Schritt Berechnung
Summe der Einkünfte Alle Einkunftsarten addiert
– Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen z.B. Vorsorgeaufwendungen, Studienkosten
= Einkommen
– Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag 2026: 11.784 €)
= Zu versteuerndes Einkommen
× Steuertarif (14%–45%) Progressiver Tarif
= Einkommensteuer

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Prüfungstipp: Den Unterschied zwischen Einkommen und zu versteuerndem Einkommen kennen – und die sieben Einkunftsarten auswendig lernen. In Klausuren wird häufig gefragt, welcher Einkunftsart ein bestimmter Sachverhalt zuzuordnen ist.

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