Werbungskosten und Sonderausgaben sind zwei Arten von Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer mindern. Werbungskosten hängen unmittelbar mit der Erzielung von Einnahmen zusammen, Sonderausgaben dagegen sind private Aufwendungen, die das Gesetz aus sozialen oder förderpolitischen Gründen zum Abzug zulässt. Die richtige Unterscheidung ist gerade für Studierende und Arbeitnehmer bares Geld wert.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie stehen also in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und werden von den Einnahmen abgezogen. Für Arbeitnehmer gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro: Bis zu diesem Betrag werden Werbungskosten automatisch berücksichtigt, ohne dass Belege nötig sind. Höhere tatsächliche Kosten lassen sich mit Nachweisen geltend machen.
Typische Werbungskosten sind:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachbücher, Laptop oder Werkzeug
- Kosten für Fortbildung und Bewerbungen
- Beiträge zu Berufsverbänden
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die nach §§ 10 ff. EStG abziehbar sind, obwohl sie nicht der Einnahmenerzielung dienen. Der Gesetzgeber lässt sie zum Abzug zu, weil sie als besonders förderungswürdig gelten. Dazu gehören insbesondere:
- Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge
- gezahlte Kirchensteuer
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Kinderbetreuungskosten und bestimmte Ausbildungskosten
Für Sonderausgaben gilt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag, der ohne Nachweis berücksichtigt wird, sofern keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden.
Der Unterschied im Überblick
Der wesentliche Unterschied liegt im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung:
- Werbungskosten sind beruflich veranlasst und werden direkt von den jeweiligen Einnahmen abgezogen.
- Sonderausgaben sind privat veranlasst und werden von der Summe der Einkünfte abgezogen.
Für Studierende ist besonders die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung wichtig: Kosten einer Zweitausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener Erstausbildung sind als Werbungskosten abziehbar, während Kosten der Erstausbildung nur begrenzt als Sonderausgaben gelten.
Praktische Tipps zur Steuererklärung
Wer Werbungskosten und Sonderausgaben richtig ansetzt, kann seine Steuerlast spürbar senken. Dabei helfen einige Grundregeln:
- Belege das ganze Jahr über sammeln, damit höhere Kosten nachweisbar sind.
- Prüfen, ob die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen – nur dann lohnt der Einzelnachweis.
- Vorsorgeaufwendungen und Spenden als Sonderausgaben nicht vergessen.
Gerade Berufseinsteiger und Studierende lassen häufig Geld liegen, weil sie abziehbare Kosten nicht angeben. Eine Steuererklärung kann sich daher auch bei geringem Einkommen lohnen, insbesondere wenn vorab Lohnsteuer einbehalten wurde. Häufig führt der Ansatz von Werbungskosten und Sonderausgaben dann zu einer Erstattung durch das Finanzamt.
Häufige Fragen zu Werbungskosten und Sonderausgaben
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Höhe werden Werbungskosten automatisch anerkannt. Wer höhere Kosten hat, kann diese mit entsprechenden Nachweisen ansetzen.
Sind Studienkosten abziehbar?
Das hängt von der Art der Ausbildung ab. Bei einem Studium nach abgeschlossener Erstausbildung sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar. Die Erstausbildung lässt sich dagegen nur begrenzt als Sonderausgaben geltend machen.
Was ist der Hauptunterschied beider Begriffe?
Werbungskosten sind beruflich veranlasst und mindern die jeweiligen Einkünfte. Sonderausgaben sind privat veranlasst und werden von der Summe der Einkünfte abgezogen. Die Veranlassung entscheidet über die Zuordnung.