Das Buchen von Wertpapieren umfasst die Erfassung von Kauf, Bewertung und Verkauf von Aktien, Anleihen und ähnlichen Papieren in der Buchhaltung. Wertpapiere können sowohl im Anlagevermögen als auch im Umlaufvermögen gehalten werden – die Zuordnung bestimmt die weitere bilanzielle Behandlung.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Wertpapiere buchen?
Erwirbt ein Unternehmen Wertpapiere, sind diese mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Dazu gehört neben dem Kurswert auch die Anschaffungsnebenkosten wie Bankprovisionen und Spesen. Ob die Papiere im Anlage- oder Umlaufvermögen erscheinen, hängt von der Haltedauer ab: Dauerhaft gehaltene Papiere gehören ins Anlagevermögen, zum kurzfristigen Verkauf bestimmte ins Umlaufvermögen. Erträge wie Zinsen und Dividenden werden gesondert erfasst. Die korrekte Buchung ist wichtig, weil Wertpapiere im Zeitverlauf Kursschwankungen unterliegen und ihr Wert am Bilanzstichtag vom Anschaffungswert abweichen kann. Je nach Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen gelten unterschiedliche Bewertungsvorschriften, die bestimmen, ob und in welchem Umfang Wertminderungen berücksichtigt werden müssen. Sauber getrennt werden dabei stets die laufenden Erträge aus dem Papier und das Ergebnis aus der Veräußerung.
Kauf und Bewertung von Wertpapieren
Beim Kauf wird der gesamte Anschaffungspreis inklusive Nebenkosten aktiviert. Beispiel: Erwerb von Aktien für 10.000 Euro zuzüglich 100 Euro Spesen.
- Wertpapiere 10.100 EUR an Bank 10.100 EUR.
Am Bilanzstichtag sind die Papiere zu bewerten. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip: Liegt der Börsenkurs unter den Anschaffungskosten, muss abgeschrieben werden. Für das Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, bei dem nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abschreibung zwingend ist. Eine Abschreibung wird gebucht als:
- Abschreibungen auf Wertpapiere an Wertpapiere.
Verkauf von Wertpapieren buchen
Beim Verkauf wird der Buchwert ausgebucht und dem Verkaufserlös gegenübergestellt. Die Differenz ist ein Kursgewinn oder Kursverlust. Beispiel: Verkauf der Papiere mit Buchwert 10.100 Euro für 11.000 Euro.
- Bank 11.000 EUR an Wertpapiere 10.100 EUR und Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren 900 EUR.
Bei einem Verkauf unter Buchwert entsteht umgekehrt ein Verlust, der auf einem Aufwandskonto erfasst wird. Zinsen und Dividenden während der Haltedauer sind laufender Ertrag und getrennt vom Veräußerungsergebnis zu buchen. Wurde in einem Vorjahr auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben und erholt sich der Kurs später wieder, besteht nach dem Wertaufholungsgebot grundsätzlich die Pflicht zur Zuschreibung – höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Diese Zuschreibung wird als Ertrag erfasst und macht eine frühere Abschreibung teilweise rückgängig.
Häufige Fragen zum Buchen von Wertpapieren
Gehören Wertpapiere ins Anlage- oder Umlaufvermögen?
Das hängt von der Absicht ab. Dauerhaft gehaltene Papiere zählen zum Anlagevermögen, zum baldigen Verkauf bestimmte zum Umlaufvermögen. Danach richtet sich auch das anzuwendende Bewertungsprinzip.
Wie werden Anschaffungsnebenkosten behandelt?
Provisionen, Spesen und ähnliche Kosten des Erwerbs erhöhen die Anschaffungskosten und werden mit aktiviert. Sie sind nicht sofort als Aufwand zu erfassen.
Wie werden Kursgewinne und -verluste gebucht?
Beim Verkauf wird der Buchwert ausgebucht. Übersteigt der Erlös den Buchwert, entsteht ein Ertrag; liegt er darunter, ein Aufwand. Die Differenz erscheint erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Anfallende Bankspesen beim Verkauf mindern den Erlös und damit das Veräußerungsergebnis. Das Veräußerungsergebnis ist deshalb stets als Nettogröße nach Abzug der Verkaufskosten zu betrachten.