Rechnungsprüfung: Formelle und sachliche Prüfung von Eingangsrechnungen

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Die Rechnungsprüfung ist ein unverzichtbarer Schritt im Rechnungswesen, bevor eine Eingangsrechnung bezahlt und verbucht wird. Durch eine systematische Prüfung werden Fehler, Doppelzahlungen und unberechtigt in Rechnung gestellte Leistungen verhindert.

Zwei Stufen der Rechnungsprüfung

Stufe Bezeichnung Geprüfte Kriterien
Stufe 1 Formelle Prüfung Pflichtangaben nach UStG, Rechnungsform, Fristen
Stufe 2 Sachliche Prüfung Übereinstimmung mit Bestellung, Lieferung, Leistung

Formelle Rechnungsprüfung: Pflichtangaben nach § 14 UStG

Eine Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten, damit der Vorsteuerabzug möglich ist:

Pflichtangabe Erläuterung
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers Eindeutige Identifikation des Rechnungsstellers
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Rechnungsadressat
Steuernummer oder USt-IdNr. Steuerliche Identifikation
Ausstellungsdatum Rechnungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutige Nummer je Leistungserbringer
Leistungsbeschreibung Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
Leistungszeitpunkt/-periode Wann wurde geleistet?
Nettobetrag (aufgeteilt nach Steuersatz) Entgelt ohne Umsatzsteuer
Angewendeter Steuersatz (7 % oder 19 %) Oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Ausgewiesene Umsatzsteuer in Euro Absoluter Steuerbetrag
Bruttobetrag Gesamtbetrag inkl. USt

Sachliche Rechnungsprüfung

Die sachliche Prüfung stellt sicher, dass die Rechnung mit dem tatsächlichen Geschäftsvorfall übereinstimmt:

Prüfkriterium Hilfsmittel
Wurde die Ware/Leistung tatsächlich bestellt? Abgleich mit Bestellschein
Wurde die Ware geliefert? Abgleich mit Lieferschein / Wareneingangsnachweis
Stimmen Menge, Art und Qualität überein? Wareneingangsprüfung
Stimmt der Preis mit der Vereinbarung? Vergleich mit Angebot/Rahmenvertrag
Wurden Rabatte/Skontovereinbarungen berücksichtigt? Abgleich mit Konditionen
Wurde die Rechnung bereits bezahlt? Prüfung auf Dubletten im System

Buchung nach erfolgreicher Rechnungsprüfung

Erst nach bestandener Rechnungsprüfung wird die Rechnung verbucht und zur Zahlung freigegeben:

Soll Haben Betrag
Aufwandskonto (z.B. Materialaufwand) Verbindlichkeiten aus L+L Nettobetrag
Vorsteuer Verbindlichkeiten aus L+L USt-Betrag

Beispiel: Eingangsrechnung 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt):

Soll Haben Betrag
Materialaufwand Verbindlichkeiten aus L+L 1.000 €
Vorsteuer (19 %) Verbindlichkeiten aus L+L 190 €

Digitale Rechnungsprüfung und E-Rechnung

Ab 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich (für inländische Umsätze). Digitale Rechnungsprüfungssysteme (z.B. in ERP-Systemen wie SAP) prüfen Pflichtangaben automatisch und gleichen Rechnung mit Bestellung und Wareneingang ab (3-Wege-Abgleich).

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Prüfungstipp: Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind ein häufiges Klausurenthema. Fehlende Pflichtangaben können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen – das hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.

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