Kreditorenbuchhaltung: Lieferantenrechnungen buchen und verwalten

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Die Kreditorenbuchhaltung ist das Gegenstück zur Debitorenbuchhaltung und befasst sich mit allen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Sie ist ein Pflichtthema im BWL-Studium ab dem 2. Semester.

Was ist Kreditorenbuchhaltung?

„Kreditoren“ sind die Gläubiger eines Unternehmens – also Lieferanten, die noch auf Bezahlung warten. Die Kreditorenbuchhaltung erfasst alle Eingangsrechnungen, überwacht Zahlungsfristen und verwaltet offene Verbindlichkeiten. Sie arbeitet eng mit dem Einkauf und der Finanzbuchhaltung zusammen.

Buchungsvorgänge in der Kreditorenbuchhaltung

Vorgang Soll Haben
Eingangsrechnung (netto + 19 % USt) Wareneinkauf/Aufwand + Vorsteuer Verbindlichkeiten aus L&L
Zahlung der Rechnung Verbindlichkeiten aus L&L Bank
Zahlung mit Skonto (2 %) Verbindlichkeiten aus L&L Bank + Skontokonto (Ertragskorrektur)
Gutschrift vom Lieferanten Verbindlichkeiten aus L&L Wareneinkauf + Vorsteuer-Korrektur

Beispiel: Eingangsrechnung und Zahlung

Das Unternehmen erhält am 01.04. eine Rechnung über Waren: 10.000 € netto + 19 % USt = 11.900 € brutto. Zahlungsziel: 30 Tage (netto) oder 10 Tage mit 2 % Skonto.

Buchung Eingangsrechnung (01.04.):

Wareneinkauf 10.000 €, Vorsteuer 1.900 € an Verbindlichkeiten aus L&L 11.900 €

Option A: Zahlung ohne Skonto (30 Tage):

Verbindlichkeiten aus L&L 11.900 € an Bank 11.900 €

Option B: Zahlung mit 2 % Skonto (innerhalb 10 Tage):

Skonto: 2 % von 11.900 = 238 € (davon 200 € Netto + 38 € USt-Korrektur)

Verbindlichkeiten aus L&L 11.900 € an Bank 11.662 €, Skontokonto (Ertrag) 200 €, Vorsteuer (Korrektur) 38 €

Wichtige Grundsätze in der Kreditorenbuchhaltung

Thema Beschreibung
Zahlungsfristen überwachen Skonto-Fristen einhalten = bares Geld sparen
Drei-Wege-Abgleich Rechnung prüfen gegen Bestellung und Lieferschein
Kreditorenstammdaten Bankverbindung, Zahlungskonditionen, Steuernummer
Fremdwährungsverbindlichkeiten Stichtagsbewertung zum aktuellen Wechselkurs erforderlich

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Prüfungstipp: Ein häufiger Klausurfehler: Die Vorsteuerkorrektur beim Skonto vergessen! Wenn der Lieferant Skonto gewährt, mindert sich auch die anrechenbare Vorsteuer. Merke: Skonto netto × 19 % = Vorsteuerkorrektur.

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