Skonto ist ein Preisnachlass, den ein Lieferant für die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist gewährt. Beim Skonto buchen muss der Nachlass korrekt erfasst werden – einschließlich der Korrektur von Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Man unterscheidet dabei das Skonto im Einkauf (erhaltenes Skonto) und im Verkauf (gewährtes Skonto).
Inhaltsverzeichnis
Was ist Skonto?
Skonto ist ein Anreiz zur schnellen Zahlung. Der Kunde darf einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn er innerhalb der Skontofrist zahlt (z. B. „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“). Da sich durch den Skontoabzug der tatsächliche Warenwert ändert, muss auch die Umsatzsteuer anteilig korrigiert werden. Aus Sicht des Käufers mindert das erhaltene Skonto die Anschaffungskosten, aus Sicht des Verkäufers mindert das gewährte Skonto die Umsatzerlöse. Rechtsgrundlage der Steuerkorrektur ist § 17 UStG.
Skonto im Einkauf buchen
Beim Käufer mindert das erhaltene Skonto den Wareneingang und die Vorsteuer. Beispiel: Wareneinkauf 1.000 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 1.190 € brutto, 2 % Skonto bei Zahlung.
- Skontobetrag brutto: 1.190 € × 2 % = 23,80 €
- davon netto (Anschaffungskostenminderung): 20,00 €
- Vorsteuerkorrektur: 3,80 €
- Zahlbetrag: 1.190 € − 23,80 € = 1.166,20 €
Der Buchungssatz lautet:
- Verbindlichkeiten aLuL 1.190,00 € an Bank 1.166,20 €
- an erhaltene Skonti (Wareneingang) 20,00 €
- an Vorsteuer 3,80 €
Skonto im Verkauf buchen
Beim Verkäufer mindert das gewährte Skonto die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer. Beispiel: Warenverkauf 1.000 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 1.190 € brutto, 2 % Skonto.
- Skontobetrag brutto: 23,80 €; davon netto 20,00 €; Umsatzsteuerkorrektur 3,80 €
- Zahlungseingang: 1.166,20 €
Der Buchungssatz lautet:
- Bank 1.166,20 €
- gewährte Skonti (Erlösschmälerung) 20,00 €
- Umsatzsteuer 3,80 €
- an Forderungen aLuL 1.190,00 €
Die drei Sollbuchungen ergeben zusammen wieder den ursprünglichen Forderungsbetrag von 1.190,00 €.
Skonto und Lieferantenkredit
Skonto ist betriebswirtschaftlich oft sehr attraktiv, weil der auf das Jahr hochgerechnete Zinsvorteil hoch ist. Verzichtet ein Kunde auf 2 % Skonto bei 20 Tagen früherer Zahlung, entspricht das einem effektiven Jahreszins von deutlich über 30 %. Es lohnt sich daher meist, Skonto auch dann zu ziehen, wenn dafür kurzfristig der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen werden muss. Bei der Buchung ist stets auf die korrekte Aufteilung in Nettoanteil und Steueranteil zu achten, damit Vorsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer richtig ausgewiesen werden.
Häufige Fragen zum Skonto buchen
Warum muss beim Skonto die Umsatzsteuer korrigiert werden?
Weil sich durch den Skontoabzug das tatsächliche Entgelt und damit die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ändert. Nach § 17 UStG sind Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.
Auf welches Konto wird erhaltenes Skonto gebucht?
Erhaltenes Skonto aus dem Einkauf mindert die Anschaffungskosten und wird auf ein Konto „erhaltene Skonti“ bzw. als Minderung des Wareneingangs gebucht.
Wie berechnet man den Skontobetrag?
Der Skontosatz wird auf den Bruttorechnungsbetrag angewendet. Vom so ermittelten Bruttoskonto wird der Nettoanteil als Aufwands- bzw. Erlösminderung und der Steueranteil als Umsatz- bzw. Vorsteuerkorrektur gebucht. Bei einem Steuersatz von 19 % entfallen von 23,80 € Bruttoskonto 20,00 € auf den Nettobetrag und 3,80 € auf die Steuer.