Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von anerkannten Religionsgemeinschaften (vor allem den großen christlichen Kirchen) auf Basis der Einkommensteuer erhoben wird. Obwohl sie keine staatliche Steuer im engeren Sinne ist, wird sie vom Staat eingezogen und an die Religionsgemeinschaften weitergeleitet – gegen eine Gebühr.
Inhaltsverzeichnis
Wer zahlt Kirchensteuer?
Kirchensteuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Wer aus der Kirche austritt, ist nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Kirchensteuersätze nach Bundesländern
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 8 % der Einkommensteuer |
| Alle anderen Bundesländer | 9 % der Einkommensteuer |
Berechnung der Kirchensteuer
Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz
Beispiel (Nordrhein-Westfalen, 9 %):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 40.000 € |
| Einkommensteuer (nach Tarif) | ca. 8.000 € |
| × 9 % Kirchensteuer | 720 € |
Kirchensteuer und Abgeltungsteuer
Auch auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer erhoben, sofern ein Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist. Banken fragen jährlich automatisch ab, ob Kirchensteuerpflicht besteht, und führen die Kirchensteuer direkt ab.
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge: 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer
- Dies senkt effektiv die Abgeltungsteuer: statt 25 % nur ca. 24,45 % (bei 9 %)
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer
Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerlich absetzbar. Das bedeutet: Wer Kirchensteuer zahlt, senkt damit sein zu versteuerndes Einkommen und zahlt weniger Einkommensteuer.
Buchung der Kirchensteuer im Unternehmen
Bei der Lohnabrechnung wird die Kirchensteuer des Arbeitnehmers einbehalten und weitergeführt:
Buchungssatz: Gehalt/Löhne (Aufwand) 5.000 € | an Verbindlichkeiten Lohnsteuer 800 € | an Verbindlichkeiten Kirchensteuer 72 € | an Verbindlichkeiten SV 1.200 € | an Bank 2.928 €
Verwandte Themen
- Lohnsteuer und Lohnbuchhaltung – Lohnabzüge und Buchung
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- Steuern Übungsaufgaben – Praxisaufgaben mit Lösungen
Prüfungstipp: Lerne die Kirchensteuersätze (8 % Bayern/BaWü, 9 % sonst). Beachte, dass Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist und damit die Einkommensteuer senkt. Die Wechselwirkung zwischen Kirchensteuer und Abgeltungsteuer ist ein fortgeschrittenes Thema.