Die Abgeltungsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit 2009 gilt sie in Deutschland als Pauschalsteuer: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit einem einheitlichen Satz besteuert – unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer:
| Komponente | Satz |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % |
| + Solidaritätszuschlag (5,5 % × 25 %) | 1,375 % |
| + Kirchensteuer (je nach Bundesland, ca. 8–9 % × 25 %) | ca. 2,0–2,25 % |
| Gesamtbelastung (ohne Kirche) | 26,375 % |
Welche Kapitalerträge sind betroffen?
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen
- Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen
- Erträge aus Zertifikaten und ETFs
Sparerpauschbetrag
Jedem Steuerpflichtigen steht ein Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) zu, der die Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei stellt:
| Personengruppe | Sparerpauschbetrag |
|---|---|
| Einzelperson | 1.000 € / Jahr |
| Eheleute (gemeinsame Veranlagung) | 2.000 € / Jahr |
Berechnungsbeispiel
Anleger A erhält 3.000 € Dividenden und hat einen Freistellungsauftrag von 1.000 € bei seiner Bank:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Dividendenertrag | 3.000 € |
| – Sparerpauschbetrag | 1.000 € |
| = Steuerpflichtiger Kapitalertrag | 2.000 € |
| × 25 % Abgeltungsteuer | 500 € |
| + 5,5 % Solidaritätszuschlag | 27,50 € |
| Gesamtsteuer | 527,50 € |
| Netto-Auszahlung | 2.472,50 € |
Günstigerprüfung
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % hat (z. B. Rentner oder Studenten mit geringen Einkünften), kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuer nach dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
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Prüfungstipp: Merke dir: 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag = 26,375 % Gesamtbelastung. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (ab 2023 erhöht von 801 €). Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % lohnt die Günstigerprüfung.