Steuerklassen in Deutschland: Übersicht und Wahl der Klasse

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Die Steuerklassen in Deutschland bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers einbehält und an das Finanzamt abführt. Sie berücksichtigen den Familienstand und weitere persönliche Merkmale und sorgen dafür, dass Freibeträge bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug einfließen. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen (I bis VI).

Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen sind ein Instrument des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Sie steuern nicht die endgültige Steuerlast, sondern nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung. Über die Steuerklasse werden Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und – bei Verheirateten – das Ehegattensplitting bereits unterjährig berücksichtigt. Die endgültige Steuer wird erst in der Einkommensteuererklärung festgesetzt; zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann ausgeglichen. Die Steuerklasse wirkt sich also vor allem auf die monatliche Liquidität aus, nicht auf die Jahressteuerschuld.

Übersicht der sechs Steuerklassen

Die Zuordnung richtet sich vor allem nach dem Familienstand:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne besondere Vergünstigung.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Partner in Klasse V ist oder nicht arbeitet – für den Besserverdienenden günstig.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen.
  • Steuerklasse V: Gegenstück zu Klasse III, für den geringer verdienenden Ehepartner.
  • Steuerklasse VI: Für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis.

Einfluss auf die Lohnsteuer und Wahl der Klasse

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe des monatlichen Nettolohns. Verheiratete können zwischen mehreren Kombinationen wählen:

  • Kombination IV/IV: sinnvoll bei ähnlichem Einkommen beider Partner.
  • Kombination III/V: vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient; hier ist meist eine Steuererklärung Pflicht.
  • Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor): verteilt die Steuerlast gerechter auf beide Partner.

Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst die endgültige Jahressteuer nicht, wohl aber die monatliche Liquidität sowie Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld, die sich am Nettolohn orientieren. Vor der Geburt eines Kindes kann daher ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein.

Steuerklasse und Steuererklärung

Die Steuerklasse legt nur die Höhe der monatlichen Lohnsteuer fest, nicht die endgültige Jahressteuer. Diese wird erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt, bei der alle Einkünfte, Freibeträge und abziehbaren Kosten berücksichtigt werden. Wer die Kombination III/V oder das Faktorverfahren nutzt, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine ungünstige Steuerklasse führt somit nicht zu einer höheren Steuer, sondern nur zu einer anderen zeitlichen Verteilung: Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird über die Erklärung erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.

Häufige Fragen zu Steuerklassen

Kann man die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können die Steuerklassenkombination beim Finanzamt ändern lassen, in der Regel auch mehrfach im Jahr. Der Wechsel wirkt sich auf den monatlichen Nettolohn aus, ändert aber nichts an der endgültigen Jahressteuer, die über die Steuererklärung ermittelt wird.

Welche Steuerklasse ist für Alleinerziehende richtig?

Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag erhalten Steuerklasse II, die diesen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Warum ist Steuerklasse VI so ungünstig?

In Steuerklasse VI werden keine Freibeträge berücksichtigt, weil diese bereits im ersten Arbeitsverhältnis einfließen. Deshalb ist der Lohnsteuerabzug beim Zweitjob am höchsten. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann jedoch über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden, wenn das Gesamteinkommen niedriger ausfällt als der Abzug vermuten lässt.

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