Goodwill: Entstehung, Bilanzierung und Abschreibung nach HGB und IFRS

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Der Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ist ein wichtiges Thema im Jahresabschluss und der Konzernrechnungslegung. Dieser Artikel erklärt, wie Goodwill entsteht, wann er aktiviert werden darf und wie er nach HGB und IFRS behandelt wird.

Was ist Goodwill?

Goodwill ist der Betrag, um den der Kaufpreis eines Unternehmens den Fair Value der identifizierbaren Nettovermögenswerte übersteigt. Er repräsentiert immaterielle Werte wie Kundenstamm, Marke, Mitarbeiter-Know-how und Synergien, die sich nicht einzeln bewerten lassen.

Formel: Goodwill = Kaufpreis − (Zeitwert Aktiva − Zeitwert Schulden)

Entstehung des Goodwill – Beispiel

Unternehmen A kauft Unternehmen B für 500.000 €. Das neu bewertete Nettovermögen (Zeitwerte): Aktiva 800.000 €, Schulden 400.000 €, Nettovermögen 400.000 €.

Goodwill = 500.000 − 400.000 = 100.000 €

Dieser Betrag wird im Konzernabschluss als immaterieller Vermögenswert aktiviert.

HGB vs. IFRS beim Goodwill

Aspekt HGB IFRS (IFRS 3)
Aktivierung Pflicht bei entgeltlichem Erwerb Pflicht (derivativer GW)
Abschreibung Planmäßig (max. 10 Jahre, bei längerer Nutzung bis 40 Jahre) Kein planmäßige AfA; jährlicher Impairment-Test (IAS 36)
Selbst geschaffener GW Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot
Negativer Goodwill Passiver Unterschiedsbetrag / sofortige Erfassung Sofortiger Ertrag in der GuV

Buchungssatz bei Goodwill-Aktivierung (HGB)

Beim Unternehmenskauf wird Goodwill als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert:

Goodwill/Geschäftswert 100.000 € an Bank/Verbindlichkeiten 100.000 € (als Teil der Kaufpreisbuchung)

Jährliche Abschreibung über die Nutzungsdauer (z.B. 10 Jahre, 10.000 € p.a.):

Abschreibung auf immaterielles Vermögen 10.000 € an Goodwill 10.000 €

Impairment-Test nach IFRS

Nach IFRS wird der Goodwill jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wenn der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit (CGU) unter den Buchwert sinkt, wird außerplanmäßig abgeschrieben. Diese Abschreibung ist nicht reversibel.

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Prüfungstipp: Der wichtigste Unterschied: Nach HGB wird der Goodwill planmäßig abgeschrieben (lineare AfA), nach IFRS hingegen nur bei Wertminderung (Impairment). Merke die Faustformel: „HGB = AfA, IFRS = Impairment“.

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