Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen und ein klassisches Klausurthema in BWL und Recht. GmbH und AG sind die beiden bedeutendsten Kapitalgesellschaften in Deutschland – mit wesentlichen Unterschieden in Gründung, Haftung und Finanzierung.
Beide Rechtsformen gehören zu den Kapitalgesellschaften, bei denen die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Im Gegensatz dazu haften Gesellschafter bei Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen.
Inhaltsverzeichnis
GmbH vs. AG: Der direkte Vergleich
| Merkmal | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 25.000 € (Stammkapital) | 50.000 € (Grundkapital) |
| Haftung | Nur Gesellschaftsvermögen | Nur Gesellschaftsvermögen |
| Organe | Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung | Vorstand, Aufsichtsrat, HV |
| Kapitalaufnahme | Eingeschränkt (keine Börse) | Börsengang möglich |
| Anteilsübertragung | Notarielle Beurkundung nötig | Aktien frei handelbar |
| Publizitätspflicht | Abgestuft je nach Größe | Umfangreich (v.a. börsennotiert) |
| Typische Eignung | Mittelstand, Familienunternehmen | Große Unternehmen, Börsengang |
Das Stammkapital der GmbH muss bei Gründung mindestens zu 50% eingezahlt sein. Bei der AG sind mindestens 25% des Grundkapitals sofort einzuzahlen. Die Finanzierungsmöglichkeiten beider Rechtsformen werden im Artikel zu Finanzierungsarten näher erläutert.
Steuerliche Behandlung
| Steuerart | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15% auf Gewinn | 15% auf Gewinn |
| Gewerbesteuer | Je nach Gemeinde (ca. 14–17%) | Je nach Gemeinde |
| Dividendenbesteuerung | Abgeltungsteuer 25% beim GGF | Abgeltungsteuer 25% beim Aktionär |
Verwandte Themen
- Finanzierungsarten – Eigen- und Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaft – der wichtigste Gegensatz zur Kapitalgesellschaft mit persönlicher Haftung
- Stammkapital – Grundbegriff bei der GmbH-Gründung und Eigenkapitalstruktur
Prüfungstipp: Lerne den Vergleich als Tabelle – in Klausuren wird häufig gefragt, welche Rechtsform für einen bestimmten Sachverhalt besser geeignet ist. Typisches Kriterium: Will das Unternehmen Kapital über die Börse aufnehmen? → AG. Soll die Kontrolle beim Gesellschafter bleiben? → GmbH.