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Das Rechnungswesen-Wiki erklärt alle Begriffe aus der Welt der Wirtschaft.

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Abschreibung – Lexikon

Im Rechnungswesen wird die „Abschreibung“ als planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderung von Gütern bezeichnet. Eine Abschreibung werden Unfallschäden, Alterungserscheinungen und Verschleiß eingerechnet und bei der Gewinnaufteilung im Steuerrecht berücksichtigt.

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Absatz

Als Absatz bezeichnet man im Rechnungswesen die verkauften Positionen. Als Beispiel 200 verkaufte CDs entsprechen einem Absatz von 200. Bei allen verkauften Gütern wird der Absatz nach diesem Schema aufgeführt.

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Abnutzung

Als Abnutzung bezeichnet man die Wertminderung von Gütern wie Fahrzeuge und Maschinen. Diese Minderungen werden in der jährlichen Abschreibung als Kostenrechnung erfasst.

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Abgrenzung (zeitlich)

Als zeitliche Abgrenzung bezeichnet der Gesetzesgeber eine genau aufgeführte Geschäftsfallperiode. Diese muss lückenlos aufgeführt werden, um die Veränderungen und den aktuellen Stand des Unternehmens beurteilen zu können.

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Abgrenzung (sachlich)

Von den betrieblichen Aufwendungen müssen die neutralen Aufwendungen und Erträge abgegrenzt werden. Nur bei Gewinn- und Verlustberechnungen können die betrieblichen Aufwendungen berücksichtig werden, sodass eine strickte und vor allem sachliche Trennung notwendig ist.

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Abgeltungssteuer

Auf Einnahmen aus dem Kapitalvermögen wird eine Erhebung der Steuern festgesetzt. Diese umschreibt der Gesetzesgeber als Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist im Jahre 2009 in Kraft getreten.

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Abgabenordnung (AO)

Als Abgabenordnung ( AO ) bezeichnet man das steuerliche Mantelgesetz. In neun Aufteilungen umfasst die AO die Regeln der Steuerfestsetzung, der Vollstreckung und die Verfahrensordnung. Sowohl das materielle Recht- und formelle Recht der Steuern wird hier aufgelistet.

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