Gesamtschuldnerische Haftung
Die gesamtschuldnerische Haftung – auch Solidarhaftung genannt – ist einer der Rechtsbegriffe des Schuldrechts. Einfach ausgedrückt haftet hier jeder einzelne Schuldner für die gesamte Schuldenhöhe. Die gesamtschuldnerische Haftung kommt jedoch nur dann zur Anwendung wenn tatsächlich mehrere natürliche oder juristische Personen als Schuldner an einem Schuldverhältnis beteiligt sind. Die Gesamtschuldnerische Haftung findet sich gesetzlich verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dort in § 421. Dort heißt es sinngemäß: Der Gläubiger einer Leistung kann diese komplette Leistung […]
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