Sonderzahlung

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Sonderzahlungen, auch als Gratifikationen bekannt zählen neben dem Arbeitslohn als zusätzliche Geldprämien. Diese werden vom Arbeitgeber in Form von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und durch andere Prämien vergütet. Ein Recht auf die Zahlung besteht nur, wenn diese zuvor bereits in einem Vertrag (z.B. Tarifvertrag) geregelt wurde. Dort steht drin, ob eine Sonderzahlung berechtig ist und bis zu welcher Höhe sie ausgezahlt werden könnte. Besondere Leistungen bei der Arbeit oder Betriebstreue des einzelnen Arbeiters werden durch diese Zahlungen anerkannt und belohnt.

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