Abgabenordnung (AO)

Als Abgabenordnung ( AO ) bezeichnet man das steuerliche Mantelgesetz. In neun Aufteilungen umfasst die AO die Regeln der Steuerfestsetzung, der Vollstreckung und die Verfahrensordnung. Sowohl das materielle Recht- und formelle Recht der Steuern wird hier aufgelistet.