Dies sind Aktien, die aufgrund der Satzung anderen Stammaktien gegenüber mit bestimmten Vorrechten versehen sind. Diese Rechte können Gewinnbeteiligung oder Stimmrecht sein. Um die Inhaber solcher Vorzugsaktien zu schützen, können sie mit einem Nachbezugsrecht versehen werden. Sie dürfen maximal bis zur Hälfte des Grundkapitals ausbezahlt werden.StammaktienStimmrecht erhalten Sie hier in diesem Fall nichtÜbernahmen von UnternehmenAktiengesellschaften