Ein Vorsteuerüberhang liegt vor, wenn die abziehbare Vorsteuer eines Unternehmens in einem Voranmeldungszeitraum höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer. In diesem Fall ergibt sich gegenüber dem Finanzamt kein Zahllast, sondern ein Erstattungsanspruch. Der Begriff stammt aus dem Umsatzsteuerrecht und betrifft alle vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Vorsteuerüberhang?
Unternehmen stellen ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen selbst beim Einkauf von Waren und Leistungen Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden beide Beträge verrechnet. Übersteigt die gezahlte Vorsteuer die eingenommene Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt erstattet die Differenz an das Unternehmen.
Im umgekehrten Fall, wenn die Umsatzsteuer höher ist als die Vorsteuer, ergibt sich eine Umsatzsteuerzahllast, die das Unternehmen an das Finanzamt abführen muss. Der Vorsteuerüberhang ist also kein Verlust, sondern lediglich Ausdruck der Verrechnungssystematik der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wirkt für das Unternehmen als durchlaufender Posten und belastet wirtschaftlich nur den Endverbraucher.
Ursachen und Buchung
Ein Vorsteuerüberhang entsteht typischerweise in folgenden Situationen:
- Hohe Investitionen: Ein Unternehmen kauft Maschinen oder Anlagegüter mit hohem Vorsteuerbetrag, hat aber nur geringe Umsätze.
- Gründungsphase: In der Startphase fallen viele Anschaffungen an, während noch kaum Umsätze erzielt werden.
- Saisonale Schwankungen: Wareneinkäufe erfolgen vor der eigentlichen Verkaufssaison.
- Exportgeschäfte: Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren sind steuerfrei, der Vorsteuerabzug auf die Vorleistungen bleibt aber bestehen.
Buchhalterisch wird die gezahlte Vorsteuer auf dem Konto Vorsteuer im Soll gebucht, die vereinnahmte Umsatzsteuer auf dem Konto Umsatzsteuer im Haben. Zum Ende des Voranmeldungszeitraums werden beide Konten gegeneinander abgeschlossen. Ist der Saldo des Vorsteuerkontos höher, entsteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Der Buchungssatz zum Ausgleich lautet vereinfacht: Umsatzsteuer und Forderungen gegenüber dem Finanzamt an Vorsteuer. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung der Voranmeldung durch das Finanzamt.
Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt elektronisch über das Verfahren ELSTER. Je nach Höhe der Vorjahressteuer geben Unternehmen ihre Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich ab. Insbesondere Existenzgründer melden in den ersten Jahren häufig monatlich, um Vorsteuerüberhänge zeitnah erstattet zu bekommen und so ihre Liquidität zu schonen. Bei wiederholt hohen Erstattungen kann das Finanzamt allerdings genauer hinsehen und Belege anfordern, etwa Eingangsrechnungen für größere Investitionen. Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerüberhang ist somit kein außergewöhnlicher Vorgang, sondern ein regelmäßiges Phänomen in investitionsstarken Phasen und im Außenhandel.
Häufige Fragen zum Vorsteuerüberhang
Wann entsteht ein Vorsteuerüberhang?
Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn die in einem Zeitraum gezahlte Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer. Das ist häufig bei hohen Investitionen oder in der Gründungsphase eines Unternehmens der Fall.
Wird ein Vorsteuerüberhang erstattet?
Ja, das Finanzamt erstattet den Vorsteuerüberhang nach Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldung. Das Unternehmen hat insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung.
Was ist der Unterschied zur Umsatzsteuerzahllast?
Bei der Zahllast übersteigt die Umsatzsteuer die Vorsteuer, sodass das Unternehmen zahlen muss. Beim Vorsteuerüberhang ist es umgekehrt: Die Vorsteuer überwiegt, und das Finanzamt erstattet die Differenz.