Vorsteuerüberhang

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Wenn die Vorsteuer beim Einkauf größer als die Umsatzsteuer aus dem Verkauf ist, dann spricht man von einem Vorsteuerüberhang. Die dem Unternehmen von Dritten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde dem Finanzamt bereits als Umsatzsteuer gemeldet. Somit ist dieser Betrag größer als die selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und das Unternehmen hat keinen Mehrwert erwirtschaftet. Da Vorsteuer und Umsatzsteuer auf je einem eigenen Konto gebucht werden, sammelt das Konto Vorsteuer Steuern aus dem Einkauf. Das Umsatzsteuerkonto sammelt Steuern aus dem Verkauf. Diese Rechnungen sind Verbindlichkeiten dem Finanzamt gegenüber. Das Konto mit dem niedrigeren Saldo wird dann auf das mit dem höheren übertragen. Das endgültige Ergebnis ist dann der Vorsteuerüberhang und dieser wird durch das Finanzamt erstattet.

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