Vorsteuer – Definition, Abzug und Buchung einfach erklärt

Home » Vorsteuer – Definition, Abzug und Buchung einfach erklärt

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren, Material oder Dienstleistungen an seine Lieferanten zahlt und die es sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt zurückholen kann. Aus Sicht des einkaufenden Unternehmens ist die in einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Die Vorsteuer ist damit das Gegenstück zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die ein Unternehmen auf seine eigenen Ausgangsumsätze erhebt.

Was ist die Vorsteuer?

Rechtsgrundlage ist § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Danach kann ein Unternehmer die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG vorliegt. Wirtschaftlich wird das Unternehmen dadurch von der Umsatzsteuer entlastet – die Steuer soll nur den privaten Endverbraucher belasten. Der Vorsteuerabzug ist deshalb das Kernelement des Umsatzsteuersystems.

Vorsteuer und Zahllast

In der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer verrechnet:

  • Ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, ergibt sich eine Zahllast an das Finanzamt.
  • Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, der vom Finanzamt erstattet wird.

Beispiel: Ein Händler kauft Ware für 1.000 € netto zuzüglich 190 € Umsatzsteuer (19 %) ein und verkauft sie für 1.500 € netto zuzüglich 285 € Umsatzsteuer. Er zahlt 190 € Vorsteuer und vereinnahmt 285 € Umsatzsteuer. An das Finanzamt führt er die Differenz von 95 € ab.

Buchung der Vorsteuer

Die Vorsteuer wird auf einem aktiven Bestandskonto „Vorsteuer„ gebucht. Der Buchungssatz beim Wareneinkauf lautet:

  • Wareneingang 1.000 € und Vorsteuer 190 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €

Beim Verkauf wird die Umsatzsteuer gebucht:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.785 € an Umsatzerlöse 1.500 € und Umsatzsteuer 285 €

Am Periodenende wird das Vorsteuerkonto über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen; der Saldo ergibt die Zahllast oder den Erstattungsanspruch.

Häufige Fragen zur Vorsteuer

Wer darf die Vorsteuer abziehen?

Den Vorsteuerabzug dürfen nur regelbesteuerte Unternehmer geltend machen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer ausweisen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Auch für steuerfreie Ausgangsumsätze (z. B. bestimmte Vermietungen) ist der Abzug regelmäßig nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

Es handelt sich um dieselbe Steuerart, nur aus unterschiedlicher Perspektive: Vorsteuer ist die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer (Forderung gegen das Finanzamt), Umsatzsteuer die auf eigene Verkäufe erhobene Steuer (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt).

Welche Voraussetzungen gelten für den Vorsteuerabzug?

Notwendig sind eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, der Leistungsbezug für das eigene Unternehmen sowie steuerpflichtige oder zum Abzug berechtigende Ausgangsumsätze. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.

Nach oben scrollen