Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen, die letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Umgangssprachlich wird der Begriff Mehrwertsteuer häufig gleichbedeutend mit dem Fachbegriff Umsatzsteuer verwendet. Sie wird auf nahezu jeden Umsatz im Inland erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer besteuert den Mehrwert, der auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette entsteht. Das Unternehmen schlägt die Steuer auf den Nettopreis auf und führt sie an das Finanzamt ab. Damit nicht jede Stufe doppelt belastet wird, dürfen Unternehmen die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wirtschaftlich trägt die Steuer somit allein der private Endverbraucher, während Unternehmen sie nur durchleiten. Der Mehrwertsteuermechanismus sorgt dafür, dass die Steuerlast über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg neutral bleibt: Jedes Unternehmen zahlt effektiv nur Steuer auf den von ihm selbst geschaffenen Mehrwert, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. In Deutschland gelten weiterhin zwei Steuersätze:
| Steuersatz | Höhe | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % | Elektronik, Kleidung, die meisten Dienstleistungen |
| Ermäßigter Steuersatz | 7 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentlicher Nahverkehr |
| Steuerfrei (§ 4 UStG) | 0 % | Ausfuhrlieferungen in Drittländer, bestimmte Heilbehandlungen |
Berechnung und Buchung
Bei einem Nettopreis von 100 Euro und einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich eine Mehrwertsteuer von 19 Euro, sodass der Bruttopreis 119 Euro beträgt. Verkauft ein Unternehmen Waren, entsteht eine Umsatzsteuerverbindlichkeit; beim Einkauf entsteht ein Vorsteueranspruch.
Beispiel Verkauf auf Ziel: Ein Händler verkauft Waren im Wert von netto 2.000 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (380 Euro), also brutto 2.380 Euro, gegen Rechnung. Der Buchungssatz lautet:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380 € an Umsatzerlöse 2.000 € und Umsatzsteuer 380 €
Beispiel Einkauf auf Ziel: Kauft derselbe Händler Waren im Wert von netto 1.000 Euro zuzüglich 190 Euro Umsatzsteuer (brutto 1.190 Euro) auf Rechnung ein, lautet der Buchungssatz:
- Wareneingang 1.000 € und Vorsteuer 190 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €
Am Ende des Voranmeldungszeitraums wird die vereinnahmte Umsatzsteuer (hier 380 Euro) mit der gezahlten Vorsteuer (hier 190 Euro) verrechnet. Die Differenz von 190 Euro ergibt die Zahllast, die an das Finanzamt abzuführen ist. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht stattdessen ein Erstattungsanspruch. Wie oft diese Verrechnung erfolgen muss, richtet sich nach der Höhe der Steuerzahllast des Vorjahres: Je nach Unternehmensgröße ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, vierteljährlich oder bei Kleinbetragsregelung gar nicht erforderlich, worauf eine abschließende Umsatzsteuerjahreserklärung folgt. Für den Zeitpunkt der Steuerentstehung ist außerdem entscheidend, ob ein Unternehmen der Soll- oder der Istversteuerung unterliegt: Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung, unabhängig vom Zahlungseingang, während bei der Istversteuerung – die insbesondere kleineren Unternehmen und Freiberuflern auf Antrag offensteht – erst der tatsächliche Zahlungseingang die Steuer auslöst. Das verschafft gerade Unternehmen mit längeren Zahlungszielen einen wichtigen Liquiditätsvorteil, da sie die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren müssen.
Bedeutung und Abgrenzung
Da die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer ist, fällt der Steuerschuldner (das Unternehmen) nicht mit dem Steuerträger (dem Verbraucher) zusammen. Kleinunternehmer können nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit sein; die seit 2025 geltenden Umsatzgrenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr gelten unverändert fort. Im internationalen Handel gelten Sonderregelungen, etwa die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen in Drittländer oder das Reverse-Charge-Verfahren bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen. Innerhalb der Europäischen Union gelten für Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen besondere Vorschriften, etwa die innergemeinschaftliche Lieferung, bei der die Steuerschuld auf den Erwerber im Bestimmungsland übergeht. Für Unternehmer ist die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer daher nicht nur im Inland, sondern auch im grenzüberschreitenden Handel von großer Bedeutung. Fehler bei Steuersatz, Vorsteuerabzug oder Rechnungsangaben können im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Steuernachzahlungen und Verzugszinsen führen, weshalb eine sorgfältige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle unverzichtbar ist.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist an formale Voraussetzungen gebunden, die in der Praxis häufig übersehen werden. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Menge und Art der Leistung sowie den Steuersatz und den Steuerbetrag gesondert ausweisen. Fehlt eine dieser Pflichtangaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug im Rahmen einer Betriebsprüfung versagen, selbst wenn die Leistung tatsächlich erbracht und bezahlt wurde. Unternehmen sollten eingehende Rechnungen daher routinemäßig auf Vollständigkeit prüfen, bevor sie die Vorsteuer geltend machen.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Ist die Mehrwertsteuer dasselbe wie die Umsatzsteuer?
Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet. Der amtliche und gesetzliche Begriff ist Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer beschreibt anschaulich, dass der auf jeder Stufe geschaffene Mehrwert besteuert wird.
Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf an seine Lieferanten zahlt. Sie kann mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet werden, sodass nur die Differenz an das Finanzamt fließt.
Wer trägt am Ende die Mehrwertsteuer?
Wirtschaftlich trägt der private Endverbraucher die Mehrwertsteuer, da er keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Unternehmen leiten die Steuer lediglich an das Finanzamt weiter, ohne selbst wirtschaftlich belastet zu werden, solange ihnen der volle Vorsteuerabzug zusteht.