Mahnwesen: Mahnverfahren, Mahnstufen und Buchung von Forderungsausfällen

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Das Mahnwesen ist ein wichtiger Teil des Forderungsmanagements. Es dient dazu, offene Forderungen systematisch einzufordern und Forderungsausfälle zu minimieren. Diese Seite erklärt den Mahnprozess, die gesetzlichen Grundlagen und die buchhalterische Behandlung von Zahlungsverzug und Forderungsausfall.

Der Mahnprozess: Stufen und Fristen

Stufe Bezeichnung Zeitpunkt Inhalt
0 Zahlungserinnerung kurz nach Fälligkeit Freundliche Erinnerung ohne Forderung von Verzugszinsen
1 1. Mahnung 7–14 Tage nach Fälligkeit Hinweis auf Verzug, Aufforderung zur Zahlung mit Frist
2 2. Mahnung 14–21 Tage nach Fälligkeit Ankündigung weiterer Maßnahmen, Verzugszinsen geltend machen
3 3. Mahnung 21–30 Tage nach Fälligkeit Letzte Mahnung vor Rechtsmaßnahmen, Sperrandrohung
4 Inkasso / Mahnbescheid Nach 3. Mahnung Übergabe an Inkassounternehmen oder gerichtliches Mahnverfahren

Gesetzlicher Verzugszins (§ 288 BGB)

Ab Eintritt des Schuldnerverzugs entstehen Verzugszinsen:

Schuldner Verzugszinssatz Berechnung
Verbraucher Basiszinssatz + 5 % Aktuell ca. 7–8 %
Unternehmen (B2B) Basiszinssatz + 9 % Aktuell ca. 11–12 %
Mahnpauschale B2B 40 € (einmalig) Unabhängig vom Zahlungseingang

Buchung von Verzugszinsen (Ertrag)

Ein Kunde bezahlt verspätet. Verzugszinsen: 85 €.

Soll Haben Betrag
Bank Zinsen und ähnliche Erträge 85 €

Buchung von Wertberichtigungen auf Forderungen

Wenn unklar ist, ob eine Forderung eingebracht werden kann, wird eine Wertberichtigung gebildet:

Einzelwertberichtigung (konkret zweifelhafter Schuldner):

Forderung 10.000 € brutto (8.403,36 € netto + 1.596,64 € USt). Ausfallwahrscheinlichkeit 50 % auf den Nettobetrag.

Buchung Soll Haben Betrag
Wertberichtigung bilden Abschreibungen auf Forderungen EWB auf Ford. aus L+L 4.201,68 €
USt-Korrektur (Forderung uneinbringlich) Umsatzsteuer Ford. aus L+L 1.596,64 €

Pauschalwertberichtigung (PWB) auf alle Forderungen:

Forderungsbestand: 200.000 € (brutto). Erfahrungsgemäß fallen 2 % der Nettoforderungen aus. Netto-Forderungen: 200.000 / 1,19 = 168.067 €, PWB = 168.067 × 2 % = 3.361 €.

Soll Haben Betrag
Abschreibungen auf Forderungen PWB auf Forderungen 3.361 €

Buchung bei endgültigem Forderungsausfall

Die vorher einzelwertberichtigte Forderung (4.201,68 € EWB) fällt endgültig aus.

Buchung Soll Haben Betrag
EWB auflösen EWB auf Ford. aus L+L Forderungen aus L+L 4.201,68 €
Restforderung abschreiben Sonstige betr. Aufwendungen Forderungen aus L+L 4.201,68 €

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Prüfungstipp: In Klausuren zur Debitorenbuchhaltung werden Wertberichtigungen häufig mit USt-Korrekturen kombiniert. Achte auf die korrekte Ermittlung des Netto-Forderungsbetrags für EWB und PWB.

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