Mängelrüge

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Im Rahmen einer Mängelrüge beanstandet der Käufer von Waren oder Dienstleistungen diese, weil sie nicht den vorher vereinbarten Anforderungen, die im Vertrag vereinbart wurden oder den gesetzlichen Grundlagen, entsprechen. Eine Mängelrüge muss direkt nach Bekanntwerden des Schadens schriftlich festgehalten werden, daher ist es wichtig eingehende Waren oder erbrachte Dienstleistungen sofort zu überprüfen. Man unterscheidet dabei offene und versteckte Mängel. Offene Mängel sind solche Mängel, die sofort festgestellt werden können, wie zum Beispiel die Lieferung von falschen Bestellmengen. Versteckte Mängel fallen in der Regel erst nach Ablauf einer Frist auf, dazu gehören zum Beispiel technische Fehler, die nach wenigen Tagen an einem Elektrogerät auftauchen.

Welche Folgen hat eine Mängelrüge?

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