Annahmeverzug

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Der Annahmeverzug wird als Gläubigerverzug bezeichnet. Nimmt ein Käufer die bestellte Ware, welche zur richtigen Zeit, am richtigen Ort ohne Mängel geliefert wird nicht an ist dies ein Annahmeverzug. Vorrausetzungen für einen Annahmeverzug ist die Fälligkeit der Lieferung. Wird die Ware vorzeitig geliefert, gerät der Käufer nicht in Annahmeverzug. Hat er jedoch dem Lieferanten genehmigt die Ware zu einem früheren Zeitpunkt zu liefern und nimmt sie zu diesem Zeitpunkt nicht an, befindet er sich wieder im Annahmeverzug. Eine weitere Vorrausetzung ist das tatsächliche Angebot. Ist die Ware nicht beschädigt und der Verkäufer leistungsbereit gerät der Käufer auch dann in Annahmeverzug, wenn er die Ware nach versenden, nicht annimmt. Durch die Abholung vor Ort und Nichterscheinen zum vereinbarten Abholtermin ist ein Annahmeverzug erneut entstanden. Dafür muss der Verkäufer jedoch die Abholung anmahnen und eine neue Frist setzen. Nicht erforderlich für den Annahmeverzug ist ein Verschulden des Käufers.

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