Der Begriff Besitzwechsel bezeichnet im Rechnungswesen einen Wechsel, den ein Unternehmen von einem Kunden erhält und in seinem Besitz hält. Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsverpflichtung verbrieft. Aus Sicht des Empfängers (Gläubigers) handelt es sich um einen Besitzwechsel; aus Sicht des Zahlungspflichtigen (Schuldners) um einen Schuldwechsel.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Besitzwechsel?
Ein Wechsel entsteht, wenn ein Gläubiger seinem Schuldner einen Zahlungsaufschub gewährt und die Forderung in einem Wertpapier verbrieft. Erhält das Unternehmen einen solchen Wechsel, verbucht es ihn als Besitzwechsel im Umlaufvermögen. Der Wechsel ersetzt die ursprüngliche Forderung aus Lieferungen und Leistungen durch eine wertpapiermäßig gesicherte Forderung.
Wichtige Beteiligte und Begriffe sind:
- Aussteller: stellt den Wechsel aus (beim gezogenen Wechsel der Gläubiger).
- Bezogener: der Schuldner, der zur Zahlung aufgefordert wird.
- Verfalltag: der Tag, an dem die Wechselsumme fällig wird.
Buchung des Besitzwechsels
Nimmt ein Unternehmen einen Wechsel von einem Kunden entgegen, wird die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auf das Konto Besitzwechsel umgebucht. Der typische Buchungssatz lautet:
- Besitzwechsel an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wird der Wechsel am Verfalltag eingelöst und der Betrag dem Bankkonto gutgeschrieben, lautet die Buchung:
- Bank an Besitzwechsel
Alternativ kann das Unternehmen den Wechsel vor Fälligkeit bei der Bank einreichen (Diskontierung) oder ihn durch Indossament an einen Dritten weitergeben. Beim Diskont zieht die Bank Zinsen (Diskont) für die vorzeitige Auszahlung ab.
Funktion und Bedeutung des Besitzwechsels
Der Wechsel erfüllt im Zahlungsverkehr mehrere Funktionen. Als Kreditmittel verschafft er dem Schuldner einen Zahlungsaufschub bis zum Verfalltag, ohne dass der Gläubiger sofort auf Liquidität verzichten muss – er kann den Besitzwechsel jederzeit diskontieren oder weitergeben. Als Zahlungsmittel lässt sich der Wechsel durch Indossament auf einen anderen Gläubiger übertragen und so zur Begleichung eigener Schulden einsetzen.
Hinzu kommt die Sicherungsfunktion: Der Wechsel verbrieft eine strenge, formalisierte Zahlungsverpflichtung, deren Durchsetzung im vereinfachten Wechselprozess möglich ist. In der heutigen Praxis hat der Wechsel allerdings stark an Bedeutung verloren, da der bargeldlose Zahlungsverkehr und moderne Finanzierungsformen ihn weitgehend verdrängt haben. Für das Verständnis der Buchführung und in Prüfungen bleibt er dennoch ein wichtiges Thema.
Häufige Fragen zum Besitzwechsel
Was ist der Unterschied zwischen Besitzwechsel und Schuldwechsel?
Derselbe Wechsel ist für den Gläubiger ein Besitzwechsel (eine Forderung) und für den Schuldner ein Schuldwechsel (eine Verbindlichkeit). Die Bezeichnung hängt allein von der Perspektive des Buchenden ab.
Wo wird der Besitzwechsel in der Bilanz ausgewiesen?
Der Besitzwechsel ist eine Forderung und wird im Umlaufvermögen ausgewiesen. Er tritt an die Stelle der ursprünglichen Forderung aus Lieferungen und Leistungen.
Was bedeutet Diskontierung eines Besitzwechsels?
Bei der Diskontierung reicht das Unternehmen den Wechsel vor dem Verfalltag bei der Bank ein und erhält die Wechselsumme abzüglich Zinsen (Diskont) sofort ausgezahlt. So lässt sich die im Wechsel gebundene Liquidität früher nutzen.