Progressionsvorbehalt: Erklärung, Wirkung und Beispiel

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Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerliches Konzept, das bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar nicht direkt besteuert, sie aber trotzdem berücksichtigt, um den Steuersatz auf das übrige Einkommen zu erhöhen. Für BWL-Studenten ist er besonders relevant bei Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld und ausländischen Einkünften.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Das deutsche Einkommensteuersystem nutzt einen progressiven Steuertarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Bestimmte Leistungen sind zwar steuerfrei, sollen aber den Steuersatz auf das restliche Einkommen nicht künstlich niedrig halten. Deshalb werden sie beim Progressionsvorbehalt wie folgt berücksichtigt:

  • Die steuerfreien Einkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet
  • Damit wird der zutreffende Steuersatz ermittelt
  • Dieser Steuersatz wird dann nur auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet

Typische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Einkunftsart Rechtsgrundlage
Arbeitslosengeld I § 32b EStG
Elterngeld (über Mindestbetrag) § 32b EStG
Krankengeld, Mutterschaftsgeld § 32b EStG
Kurzarbeitergeld § 32b EStG
Ausländische Einkünfte (DBA-Freistellung) § 32b EStG
Insolvenzgeld § 32b EStG

Berechnungsbeispiel

Steuerpflichtiger A verdient 30.000 € Bruttogehalt und erhielt im selben Jahr 6.000 € Arbeitslosengeld I:

Schritt Berechnung Ergebnis
1. Zu versteuerndes Einkommen (zvE) Gehalt – Werbungskosten – Sonderausgaben 25.000 €
2. Bemessungsgrundlage für Steuersatz zvE + ALG I = 25.000 + 6.000 31.000 €
3. Steuersatz auf 31.000 € Laut EStG-Tabelle ca. 22 %
4. Steuersatz auf 25.000 € Ohne Progressionsvorbehalt ca. 19 %
5. Mehrbelastung (22 % – 19 %) × 25.000 € + 750 €

Das Arbeitslosengeld selbst wird nicht besteuert – aber durch den Progressionsvorbehalt steigt die Steuer auf das Gehalt um ca. 750 €.

Negativer Progressionsvorbehalt

Es gibt auch einen negativen Progressionsvorbehalt: Wenn steuerfreie ausländische Verluste erzielt werden, können diese den anzuwendenden Steuersatz senken.

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Prüfungstipp: Der Progressionsvorbehalt ist ein Klassiker in Steuerrecht-Klausuren. Wichtig: Die steuerfreie Leistung selbst wird NICHT besteuert – nur der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt. Merke: „Steuersatz erhöht sich, Steuerfreiheit bleibt erhalten.“

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