Einkommensteuer: Steuerpflicht, Einkunftsarten, Tarif

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Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben und richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Wie viel eine Person zahlt, hängt von der Höhe ihrer Einkünfte, ihrem Familienstand und den abziehbaren Aufwendungen ab.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die das Einkommen natürlicher Personen belastet. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – man spricht von der unbeschränkten Steuerpflicht. Personen ohne Wohnsitz im Inland, die hier aber Einkünfte erzielen, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das nach zahlreichen Abzügen aus der Summe der Einkünfte ermittelt wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und wird als Gemeinschaftsteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Das Veranlagungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, und die Steuer wird nach dessen Ablauf durch das Finanzamt festgesetzt.

Die sieben Einkunftsarten

Nach § 2 EStG gibt es genau sieben Einkunftsarten. Nur wer Einkünfte aus einer dieser Arten erzielt, ist einkommensteuerpflichtig:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Renten)

Die ersten drei Arten werden als Gewinneinkünfte bezeichnet, die übrigen vier als Überschusseinkünfte. Bei Gewinneinkünften ist der Gewinn maßgeblich, bei Überschusseinkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Einkünfte, die keiner dieser sieben Arten zugeordnet werden können, bleiben steuerfrei.

Vom Einkommen zur Steuer: der Tarif

Der Weg zur festgesetzten Steuer verläuft in mehreren Schritten:

  • Summe der Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten
  • abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge
  • ergibt das zu versteuernde Einkommen

Auf dieses Einkommen wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet. Der Tarif ist progressiv: Bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2025: 12.096 Euro) bleibt das Einkommen steuerfrei. Darüber steigt der Steuersatz vom Eingangssteuersatz von 14 Prozent bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent an; für sehr hohe Einkommen gilt zusätzlich die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent. Ehegatten können die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif wählen, der bei unterschiedlich hohen Einkommen häufig günstiger ist. Auf die errechnete Einkommensteuer werden zudem der Solidaritätszuschlag – der jedoch nur noch für höhere Einkommen anfällt – sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. Von der so ermittelten Jahressteuer werden bereits geleistete Vorauszahlungen und einbehaltene Lohnsteuer abgezogen; ein verbleibender Betrag ist nachzuzahlen oder wird erstattet.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Verpflichtet sind unter anderem Selbständige, Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften oder mehreren Arbeitsverhältnissen. Viele Arbeitnehmer geben freiwillig eine Erklärung ab, um zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommen- und Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Wie wirkt der progressive Tarif?

Progressiv bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird höher besteuert als der vorherige, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist.

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