Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Ertragsteuer für juristische Personen – also für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Als BWL-Student begegnest du ihr im Steuerrecht, im Jahresabschluss und bei der Unternehmensbesteuerung. Dieser Artikel erklärt dir die wichtigsten Grundlagen verständlich.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer für natürliche Personen. Sie besteuert das zu versteuernde Einkommen von Körperschaften wie:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
- eG (Eingetragene Genossenschaft)
- Stiftungen und Vereine (soweit steuerpflichtig)
Steuersatz und Berechnung
| Komponente | Wert |
|---|---|
| Körperschaftsteuersatz | 15 % |
| Solidaritätszuschlag (auf KSt) | 5,5 % (= 0,825 % auf Gewinn) |
| Gesamtbelastung KSt + SolZ | ca. 15,825 % |
| + Gewerbesteuer (variiert) | ca. 14–17 % |
| Gesamtbelastung Kapitalgesellschaft | ca. 29–33 % |
Bemessungsgrundlage: Das zu versteuernde Einkommen
Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Es berechnet sich ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss (aus der GuV), der um steuerliche Korrekturen angepasst wird:
| Schritt | Position |
|---|---|
| 1 | Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (HGB) |
| 2 | + Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. Geldbußen, Geschenke > 35 €) |
| 3 | – Steuerfreie Einnahmen (z. B. Schachteldividenden) |
| 4 | +/– Weitere steuerliche Korrekturen |
| 5 | = Zu versteuerndes Einkommen (zvE) |
Berechnungsbeispiel
Eine GmbH erzielt im Geschäftsjahr einen handelsrechtlichen Gewinn von 200.000 €. Es gibt keine steuerlichen Korrekturen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 200.000 € |
| × 15 % Körperschaftsteuer | 30.000 € |
| + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf KSt | 1.650 € |
| Gesamtsteuer (KSt + SolZ) | 31.650 € |
Unterschied: Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer
| Merkmal | Körperschaftsteuer | Einkommensteuer |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige | Juristische Personen | Natürliche Personen |
| Steuersatz | Flat Rate: 15 % | Progressiv: 14–45 % |
| Rechtsgrundlage | KStG | EStG |
| Beispiele | GmbH, AG | Einzelunternehmen, Personengesellschaften |
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Prüfungstipp: Der Körperschaftsteuersatz von 15 % ist ein fester Satz (Flat Tax), der leicht zu merken ist. Vergiss nicht den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer hinzuzurechnen. Zusammen mit der Gewerbesteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 30 % für Kapitalgesellschaften.