Körperschaftsteuer (KSt): Steuersatz & Bemessungsgrundlage

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Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Sie besteuert das Einkommen von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG und ist damit ein zentraler Baustein der Unternehmensbesteuerung. Für BWL-Studenten gehört sie zum Pflichtwissen im Steuerrecht. Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG), das eng mit dem Einkommensteuergesetz verzahnt ist.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer erfasst das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, unterliegen juristische Personen der KSt. Sie ist eine Gemeinschaftsteuer, deren Aufkommen Bund und Ländern gemeinsam zusteht, und zugleich eine direkte Steuer, weil Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, sodass sich eine effektive Belastung von rund 15,825 % ergibt. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Tarif und keinen Grundfreibetrag – der Satz ist also proportional und unabhängig von der Höhe des Gewinns gleich.

Steuerpflichtige und Bemessungsgrundlage

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Gebilde mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, unter anderem:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, KGaA)
  • Genossenschaften
  • Vereine, Stiftungen und Anstalten
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Einzelunternehmen und Personengesellschaften fallen dagegen nicht unter die KSt; hier versteuern die Gesellschafter den Gewinn über die Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss, der um steuerliche Korrekturen angepasst wird. Hinzugerechnet werden zum Beispiel verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abziehbare Aufwendungen (etwa die Körperschaftsteuer selbst); abgezogen werden unter anderem nach § 8b KStG weitgehend steuerfreie Beteiligungserträge. Eine Besonderheit: Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine außerbetriebliche Sphäre – alle Einkünfte gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Berechnung und Beispiel

Die Ermittlung folgt dem Schema:

  • Jahresüberschuss laut Handelsbilanz
  • + nicht abziehbare Aufwendungen
  • + verdeckte Gewinnausschüttungen
  • − steuerfreie Erträge
  • = zu versteuerndes Einkommen

Beispiel: Eine GmbH erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 €. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % = 30.000 €. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von 30.000 € = 1.650 €. Zusammen ergibt sich eine Belastung von 31.650 €. Zusätzlich fällt auf Ebene der GmbH noch Gewerbesteuer an, die je nach Hebesatz die Gesamtbelastung des Gewinns auf rund 30 % anhebt. Schüttet die Gesellschaft den verbleibenden Gewinn an die Gesellschafter aus, wird die Ausschüttung bei diesen zusätzlich besteuert – ein Zusammenspiel, das als Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer bekannt ist.

In der Praxis geben Kapitalgesellschaften jährlich eine Körperschaftsteuererklärung ab. Auf die voraussichtliche Jahressteuer leisten sie vierteljährliche Vorauszahlungen, die das Finanzamt anhand des Vorjahres festsetzt. Ergibt die endgültige Veranlagung eine Abweichung, kommt es zu einer Nachzahlung oder Erstattung. Verluste lassen sich nach den Vorschriften des Verlustabzugs mit Gewinnen anderer Jahre verrechnen, was die Steuerlast über mehrere Perioden hinweg glättet. Bei verbundenen Unternehmen kann zudem eine körperschaftsteuerliche Organschaft gebildet werden: Gewinne und Verluste von Mutter- und Tochtergesellschaft werden dann zusammengefasst und gemeinsam versteuert. Wichtig ist, die handelsrechtliche und die steuerliche Gewinnermittlung sauber auseinanderzuhalten, da beide unterschiedlichen Zwecken dienen.

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

Der Satz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Inklusive Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergibt sich eine effektive Belastung von etwa 15,825 %.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, außerdem Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer; dort unterliegen die Gesellschafter der Einkommensteuer.

Was ist die Bemessungsgrundlage der KSt?

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Es wird aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss durch steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen abgeleitet.

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