Controlling – Grundlagen

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Grundlagen des Controllings

Controlling ist ein Subsystem und Teil der Unternehmensführung, daher lassen sich Zweck, Aufgaben und Institutionen des Controllings in erster Linie durch die Funktionen der Unternehmensführung erklären:

  • Planen
  • Entscheiden
  • Koordinieren
  • Motivieren
  • Informieren
  • Kontrollieren etc.

Hinter den genannten Aktivitäten der Unternehmensführung stehen die drei grundlegenden Managementfunktionen. Lokomotion, Kohäsion und Motivation.

Unter Lokomotion ist die Gesamtheit derjenigen Aktionen zu verstehen, die in einem instrumentellen und zielorientierten Sinn die Bildung, Durchsetzung und Sicherung des Willens der führenden Personen sicherstellen. Dazu ist die Motivation der Systemmitglieder und ihr Zusammenhalt notwendig. In diesem Rahmen erbringt Controlling Führungsleistungen und –dienstleistungen und ergänzt bzw. unterstützt das Management bei der Erfüllung der genannten Aufgaben.

Führungsunterstützung durch Führungsdienstleistungen ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Controlling. Führungsdienstleistungen sind klassische Stabsleistungen, durch die Manager bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Controlling übernimmt dabei die Verantwortung für die sachgerechte, rechtzeitige und in Form und Adressat angemessene Unterstützung.

Die Führungskraft trägt im Rahmen des Controllings die Verantwortung für die Entscheidungen, die gemäß oder auch entgegen den Ratschlägen des Controllers gefällt werden können. Controlling steht in diesem Bereich neben anderen führungsunterstützenden unternehmensinternen und –externen Dienstleistern, zum Beispiel die Rechtsabteilung, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, usw.

Die Führungsdienstleistungen umfassen:

  • Führungskräfteinformation
  • Unterstützung der Regelung bzw. Steuerung durch Feedback- und Feedforward Information und
  • Betriebswirtschaftliche Beratung in Spezialfragen

Die einzelnen Dienstleistungen können unter dem Begriff der Informationsfunktion zusammengefasst werden. Controlling hat auf diesem Gebiet Informations-, Beratungs- und Zielerreichungsverantwortung.

Wie weit Manager in dieser Hinsicht auf Führungsunterstützung zurückgreifen können und wollen, hängt aber von der Größe des Unternehmens, von seiner wirtschaftlichen Lage, seiner personellen Ausstattung, vom Führungssystem und anderen Bedingungen ab.

Im Extremfall, beispielsweise in einen Kleinunternehmen, ist Controlling als betriebswirtschaftliche Dienstleistungsfunktion überhaupt nicht gesondert institutionalisiert, es gibt also keine Controllerstelle im engeren Sinne. Die Führungskräfte müssen betriebswirtschaftliche Dienstleistungsfunktionen entweder selbst erbringen oder auf externe Dienstleister zurückgreifen, um die führungsergänzende betriebliche Funktion des Controlling zu ersetzen.

Durch Führungsleistungen ergänzen Controller das Management. Führungsleistungen bestehen in der aktiven Mitwirkung an der Unternehmensführung sowie in der Mitgestaltung der Unternehmensstrukturen. Der Controller trägt für diese Führungsergänzung neben der inhaltlichen Verantwortung auch die Durchsetzungsverantwortung.

Die Führungsleistungen umfassen:

  • Aufbau und Wartung betriebswirtschaftlicher Systeme und Instrumente,
  • systemkoppelnde Koordination des Führungssystems und
  • aktive Mitgestaltung der Unternehmensentwicklung und – Erneuerung durch Einbringen des Controlling Gedankenguts in unternehmerische Entscheidungen.

Eine wesentliche Führungsaufgabe des Controllings ist die Koordination des gesamten Führungssystems. Konkret handelt es sich um die Ausprägungsformen systemkoppelnde und systembildende Koordination. Controlling ist dabei für Ziele und Art der Erfüllung dieser Koordinationsleistung verantwortlich.

Im Rahmen der systembildenden Koordination gewährleistet Controlling den Aufbau, die Wartung und Abstimmung der Methoden und Instrumente, die in den einzelnen Führungsteilsystemen eingesetzt ist. Der Träger der Controlling Funktion kann auf diesem Gebiet keinen Alleingestaltungsanspruch für sich erheben, sondern Controlling wird ergänzend zu den Trägern der jeweiligen betrieblichen Funktionen – falls institutionalisiert – tätig.

Die Verantwortung des Controllings liegt darin, den Systementwicklungsbedarf aufzuzeigen, dessen Erfüllung anzuregen und gegebenenfalls fachliche Hilfestellung beim Abbau der bestehenden Defizite zu leisten. In der Praxis konzentriert sich die systembildende Funktion in erster Linie auf die Controlling nahen Führungsteilsysteme Informations-, Planungs- und Kontrollsystem.

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